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"Die Zertifizierung ist kein Selbstgänger"

Zum 1. April ist die neue DIN EN 15733 in Kraft getreten (IZ 14/10), nach der Makler sich und ihre Dienstleistung zertifizieren lassen können. Doch anders als die eher prozessorientierte Zertifizierung ISO 9001 ist die neue Norm personenorientiert. Welche Qualifikationsanforderungen sich daraus für die deutschen Makler ergeben, erläutert Sven R. Johns, Bundesgeschäftsführer des Immobilienverbands Deutschland.

Sonja Smalian
15. April 2010
Bild: IVD

Immobilien Zeitung: Herr Johns, wenn sich ein Makler nach der neuen DIN EN15733 zertifizieren lassen möchte, muss er bestimmte Qualifizierungen nachweisen. Welche Auswirkungen hat das auf die Ausbildung?

Sven Johns: Die Ausbildung von Maklern in Deutschland wird durch die europäische Norm nicht beeinflusst. Aber jeder, der gemäß den Anforderungen der Norm arbeiten und sich zertifizieren lassen möchte, muss bestimmte Qualifikationen nachweisen. Dieser Lern- und Ausbildungsumfang muss 120 ECTS-Punkten entsprechen.

Der Fachwirt ist Voraussetzung

IZ: Das ist weniger als ein Standard-Bachelorabschluss, für den ein Student im Schnitt 180 ECTS-Kreditpunkte erhält. Viele Makler in Deutschland haben jedoch zunächst kein Studium, sondern eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann absolviert. Wie wird deren Ausbildung gemäß diesen Anforderungen „übersetzt“?

Johns: Die Anforderungen aus der DIN richten sich an die jetzt neu auzubildenden Immobilienmakler. Für die schon heute Berufsangehörigen müssen wir eine entsprechende Regelung finden. In Deutschland wird die Vorgabe derzeit durch den Immobilien-Fachwirt erfüllt, den die Kandidaten nachweisen müssen. Aber die europäischen Immobilienverbände CEI und Cepi arbeiten gerade an einem ergänzenden Qualifikationsmaßstab.

IZ: Als frisch gebackener Immobilienkaufmann kann ich mich also nicht zertifizieren lassen?

Johns: Nein, die Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. -frau ist der Einstieg, eine weitere Qualifikation ist erforderlich. Die Ausbildung zum Fachwirt muss abgeschlossen sein. Zudem müssen zusätzlich zwölf Monate Berufserfahrung nachgewiesen werden. Ein Existenzgründer kann also nicht sofort nach der Norm arbeiten.

IZ: Für wen ist die neue Zertifizierung interessant?

Johns: Ich rechne damit, dass sich vor allem Maklerbüros mit bis zu fünf Mitarbeitern für die Zertifizierung interessieren werden. Die ersten sechs, sieben Büros haben sich bereits zertifizieren lassen. Die neue Norm ist auch eine Möglichkeit, um aus der Menge der rund 12.000 Maklerbüros hervorzustechen und die Qualität der erbrachten Dienstleistung zu betonen.

IZ: Es ist also in erster Linie ein Marketinginstrument?

Johns: Das Marketing steht nicht allein im Vordergrund. Es geht auch darum, zu zeigen, dass das Büro bereit ist, dauerhaft den Anforderungen nachzukommen, also sich nach drei Jahren der Re-Zertifizierung zu stellen und den Meldepflichten nachzukommen. Die Zertifizierung ist kein Selbstgänger. Die durchführende Zertifizierungsstelle, die DIAZert, wird von der Deutschen Akkreditierungsstelle überprüft. Hier bewegen wir uns auf HypZert-Niveau.

IZ: Welche Weiterbildungspflichten schreibt die Dienstleistungsnorm vor?

Johns: Jeder zertifizierte Makler muss sich einem fortlaufenden Weiterbildungsprozess unterziehen und sich über die gesetzlichen Entwicklungen informieren. Welchen Umfang diese Fortbildungen haben müssen, ist nicht vorgeschrieben.

IZ: Die DIN-Norm ist nicht die einzige EU-Initiative, mit der einheitliche Standards geschaffen werden sollen. Auch die Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualilifikation von Maklern. Welche Entwicklung ist hier zu erwarten?

Johns: Diese Richtlinie aus dem Jahr 2005 arbeitet mit der Dienstleistungsrichtlinie Hand in Hand, die die Niederlassungsfreiheit in der EU regelt. Nun gibt es aus unserer Sicht hier einige Regelungslücken.

Niederlassungsfreiheit gefordert

IZ: Inwiefern?

Johns: In Deutschland zählt der Maklerberuf zu den nicht reglementierten Berufen, wie zum Beispiel auch in Spanien und Portugal. Aus diesem Grund dürfen sich deutsche Makler nicht in Ländern niederlassen, in denen der Beruf reglementiert ist. Inzwischen gibt es in Deutschland jedoch mehr als 70 Immobilienstudiengänge, deren Abgänger auch den Maklerberuf ergreifen. Bei der Anhörung vor der Europäischen Kommission vor drei Wochen haben wir uns dafür eingesetzt, dass dieser Entwicklung Rechnung getragen wird. Deutsche Makler sollen sich künftig auch in den EU-Ländern niederlassen dürfen, in denen der Berufszugang reglementiert ist, wie zum Beispiel in Frankreich.

IZ: Wer würde davon profitieren?

Johns: Vor allem Maklerunternehmen in grenznahen Gebieten von Frankreich, Luxemburg, Belgien und Österreich sowie Vermittler von Ferienimmobilien, die auch gern Niederlassungen im Ausland gründen möchten.

IZ: Wann rechnen Sie mit einer Entscheidung hinsichtlich Ihrer „Eingabe“?

Johns: Wir hoffen, dass die geänderte Norm 2012 in Kraft treten wird.

IZ: Haben Sie keine Sorge, dass durch die EU-Normen oder die DIN brancheninterne Standards, wie zum Beispiel die des IVD, verwässert werden?

Johns: Nein, überhaupt nicht. Die EU-Standards sind eine fantastische Entwicklung, von der die Branche insgesamt sehr stark profitieren wird. Wir als Verband unterstützen die Norm. Unsere Verbandsvorschriften sind in vielen Bereichen strenger. Nehmen Sie die Anforderungen an die Versicherung von Maklerunternehmen. Da ist der IVD deutlich besser aufgestellt als die jetzt veröffentlichte Norm. Auch die Verbandsregelungen zu den Standes- und Wettbewerbsregeln gehen weiter als das, was die DIN vorschreibt. Wir hoffen, dass die DIN dazu beiträgt, die Qualität der Makler-Dienstleistung zu erhöhen, und dass dies vom Verbraucher als Instrument akzeptiert wird.

IZ: Herr Johns, ich danke Ihnen für das Gespräch.

Das Interview führte Sonja Smalian.

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