Die Fortbildungspflicht soll dem Bürokratieabbau zum Opfer fallen
Weiterbildung. Die Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter soll entfallen. Die Bundesregierung verweist bei dem Vorhaben auf mögliche Einsparungen. Für einen Erhalt der bestehenden Regelung setzen sich weiter die Verbandsvertreter ein.
Wer eine Immobilie verwaltet oder verkauft, soll sich nicht mehr wie bisher regelmäßig 20 Stunden in einem Zeitraum von drei Jahren fortbilden müssen. So will es die Bundesregierung im Zuge eines Pakets zum Bürokratieabbau. Durch eine Änderung in der Gewerbeordnung (GewO) und das Abschaffen des Heizungsetiketts werde die Wirtschaft um 47,7 Mio. Euro entlastet, die Verwaltung um 10 Mio. Euro, begründeten die Minister ihre Entscheidung in der vergangenen Woche. „Die GewO ist ein Parlamentsgesetz und kann nur durch ein förmliches Gesetzgebungsverfahren geändert werden, die Makler- und Bauträgerverordnung ist dagegen eine bundesrechtliche Rechtsverordnung, die – auf Grundlage des § 34c GewO und regelmäßig mit Zustimmung des Bundesrats – im Verordnungsweg geändert werden kann“, erklärt Christian Osthus, Geschäftsführer und Syndikusanwalt des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Zum aktuellen Zeitpunkt gilt die Weiterbildungspflicht also – der Kabinettsentwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat, Änderungen sind im parlamentarischen Verfahren denkbar. „Es ist also noch alles offen“, sagt Osthus, der von einigen Abgeordneten signalisiert bekommen habe, dass sie sich für den Erhalt der Fortbildungspflicht einsetzen wollen.
Auch bei anderen Verbandsvertretern sorgt ein möglicher Wegfall der aktuellen Regelung für Kontroversen. Sie machen sich seit Wochen in Stellungnahmen und bei Anhörungen für die bestehenden Pflichten stark. Nach dem jüngsten Beschluss der Bundesregierung kritisierte ebenfalls die Mietenexpertin der Grünen-Fraktion, Hanna Steinmüller, die Regierung streiche an der falschen Stelle. Die bestehende Weiterbildungspflicht sichere Qualität, Vertrauen und Rechtssicherheit für Mieter:innen, Eigentümer:innen und Verbraucher:innen sowie für Unternehmen und Behörden, meint Steinmüller. „Die ersatzlose Streichung der Weiterbildungspflicht ist ein klarer Rückschritt.“
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) will sich mit Nachdruck für ein Fortbestehen der Weiterbildungspflicht einsetzen. Geschäftsführer Martin Kaßler kommentiert: „Wer die Weiterbildungspflicht abschafft, öffnet Qualitätsverlust und Fehlentscheidungen Tür und Tor.“ Die Bundesregierung dürfe Professionalisierung nicht als bürokratische Last bewerten. „Gerade in Zeiten von Energiekrise und Klimawende brauchen wir gut qualifizierte Verwaltungen, keine Abwertung ihres Berufsbilds und Verunsicherung beim Verbraucher.“
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