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Zugang zum Verwalterberuf neu regeln

Die Notwendigkeit zur Professionalisierung hat nun auch die Immobilienverwalter erreicht: 98% der Immobilienverwalter sind der Meinung, dass die Anforderungen an sie in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, wie eine aktuelle Mitgliederbefragung des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) zeigt. Um dem umfassenderen Aufgabenprofil gerecht zu werden, gibt es nun Überlegungen, Zulassungsbeschränkungen für den Beruf einzuführen.

Sonja Smalian
26. Januar 2012
Bild: Fotolia.de/FotolEdhar

Drei Viertel der Befragungsteilnehmer haben beobachtet, dass sich die Rolle des Verwalters verändert hat. Zu diesem Ergebnis kommt eine Mitgliederbefragung des DDIV in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ).

Das neue Rollenbild des Immobilienverwalters geht mit veränderten, immer anspruchsvolleren Aufgaben einher. „Die Studie bestätigt, was wir schon seit Längerem beobachten: Der Immobilienverwalter von heute benötigt auf immer mehr Gebieten eine enorme Fachkompetenz. Der Verbraucher – Eigentümer wie Mieter – muss sich in sicheren Händen fühlen und einen Ansprechpartner für alle Belange haben“, sagt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

„Bislang gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter. Gewerbsmäßig tätige Verwalter unterliegen lediglich der Pflicht zur Gewerbeanzeige. Das kann nicht sein, denn schließlich geht die Entwicklung in anderen Branchen in eine ganz andere Richtung. Man denke nur an die Stärkung des Anlegerschutzes bzw. die verbraucherorientierte Optimierung des Finanzanlagenvermittlerrechts. Wir sehen an dieser Stelle den Gesetzgeber in der Pflicht“, betont Kaßler.

Gewerbeordnung soll ergänzt werden

Kaßler fordert, die Gewerbeordnung um Zugangsvoraussetzungen zu ergänzen. „Die Anforderungen werden auch weiterhin steigen. Es wäre jetzt sinnvoll, Zugangsbeschränkungen einzuführen, die klar regeln, wer Immobilien als professioneller Verwalter betreuen darf und wem die Qualifikation dazu noch fehlt“, so Kaßler.

Wie die Qualifikationsnachweise für eine Zulassung zu dem Beruf aussehen könnten, dazu gibt es unter den Verbandsmitgliedern unterschiedliche Meinungen: 88% der Befragten sehen den Nachweis über eine Vermögenshaftpflichtversicherung als wichtige Voraussetzung an. Unter anderem zu diesem Thema hat der Verband ein Gutachten bei dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rüdiger Zuck in Auftrag gegeben, das ebenfalls den Gesetzgeber am Zuge sieht. Für die praktische Umsetzung der Forderung nach einer verbindlichen Vertrauens- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung fordert der Verband daher, einen neuen Paragrafen in die Gewerbeordnung aufzunehmen und diese als Zugangsvoraussetzung zu implementieren. „Damit kann die Verwalterwirtschaft aktiv zum Schutz des Verbrauchers – Mieter wie Eigentümer – sowie zur nachhaltigen Qualitätssicherung beitragen“, sagt Martin Kaßler.

Auch andere Zugangsbeschränkungen sind denkbar. In der Umfrage sprechen sich rund 80% für eine anerkannte immobilienwirtschaftliche Ausbildung als Einstiegshürde aus. Drei Viertel der Teilnehmer sehen eine mehrjährige Berufserfahrung als berufsqualifizierend an, für einen regelmäßigen Fortbildungsnachweis sprechen sich 68% der Befragten aus.

Es wird kein neuer Ausbildungsberuf gebraucht

Derzeit bietet das EBZ verschiedene Qualifizierungsangebote für Seiteneinsteiger und professionelle Immobilienverwalter an, u.a. den Fernlehrgang Geprüfter Immobilienverwalter sowie den Lehrgang Immobilienfachverwalter/in für Wohnungseigentum. Zu den Teilnehmern zählen insbesondere Quereinsteiger zwischen 35 und 50 Jahren. Für diese Zielgruppe sei beispielsweise ein ganz neuer Ausbildungsberuf nicht die richtige Lösung, denn zumeist haben sie bereits eine Ausbildung in einem anderen Beruf absolviert, so die Einschätzung von Klaus Leuchtmann, EBZ-Vorstandsvorsitzender. Er spricht sich für ein niedrigschwelliges Qualifizierungsangebot unterhalb des Ausbildungsberufs zum Immobilienkaufmann aus. „Wir brauchen keinen neuen Ausbildungsberuf“, sagt Leuchtmann.

Auch der DDIV nimmt in der Auswertung des Gutachtens Abstand von der Etablierung eines neuen Ausbildungsberufs. Denn die inhaltliche Überschneidung zum Immobilienkaufmann sei sehr groß. Eine verbandsübergreifende Arbeitsgruppe wird auch weiterhin zu möglichen Zugangsvoraussetzungen beraten.

Das ist auch nötig, denn 80% der Umfrageteilnehmer spüren bereits wirtschaftlichen Druck zu Veränderungen. Mehr als die Hälfte rechnet mit einem Konzentrationsprozess in der Branche. Diesen Anzeichen könnte nach Kaßler mit Zugangsbeschränkungen entgegengewirkt werden. „Gibt es klare Zugangsvoraussetzungen, dann nützt das allen ambitionierten und leistungsorientierten Immobilienverwaltern.“

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