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Die Vermessung des Mindestlohns

Vor 15 Jahren wurde im Bauhauptgewerbe der Mindestlohn eingeführt. Die befürchteten Beschäftigungsverluste sind durch dieses neue Werkzeug jedoch nicht eingetreten, wie zwei aktuelle Studien nachweisen. Dennoch zeigten sich große Veränderungen für die Belegschaft in dieser Phase.

Sonja Smalian
06. Dezember 2012
Bild: BilderBox.com

Als am 1. Januar 1997 im Bauhauptgewerbe ein tariflicher Mindestlohn eingeführt wurde, war die Branche Vorreiter. Auf Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes war der erste Mindestlohn in Deutschland eingeführt worden, und das zu einer Zeit, als die Branche ächzte. Nach der Wiedervereinigung hatte es zunächst einen Bauboom in den neuen Bundesländern gegeben. Doch seit 1995 befand sich das Gewerbe im Abwärtstaumel und die Zahl der Beschäftigten halbierte sich bis 2005 von etwa 1,41 Mio. Beschäftigten auf ca. 717.000 Beschäftigte, wie Zahlen des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie zeigen. Seitdem sind die Zahlen ungefähr konstant geblieben. 2011 zählte das Bauhauptgewerbe rund 734.000 Beschäftigte.

Welche Auswirkungen hatte nun der Mindestlohn auf die Entwicklung am Bau? Diese Frage untersuchte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und kam zu interessanten Ergebnissen.

Erstens lässt sich statistisch kein Einfluss des Mindestlohns auf die Beschäftigungsentwicklung nachweisen, d.h. der Beschäftigungsabbau war konjunkturbedingt. Zu dieser Einschätzung kommt auch eine Untersuchung des DIW Berlin – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, das verschiedene Studien zu dem Thema ausgewertet hat.

Für Ostdeutschland weist die IAB-Untersuchung jedoch größere Auswirkungen auf die Entlohnung durch den Mindestlohn nach als in Westdeutschland. So orientieren sich die Löhne im Osten immer häufiger am Mindestlohn. Das hat zur Folge, dass die Lohnunterschiede zwischen den Beschäftigten zurückgegangen sind und Facharbeiter erhalten nur geringfügig mehr als einfache Arbeiter. Offenbar konnten besonders ostdeutsche Geringverdiener vom Mindestlohn profitieren, heißt es. Dennoch halten 80% der ostdeutschen Beschäftigten im Baugewerbe die Lohnuntergrenzen für zu niedrig, wie eine Umfrage ergab. Nur 17% der ostdeutschen Beschäftigten empfinden ihren Lohn als gerecht, während das in Westdeutschland jeder zweite tut. Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass das Thema Mindestlohn wichtig sei (West: 77%; Ost: 83%). Dennoch kann kaum ein Baubeschäftigter die Höhe der aktuellen Mindestlöhne benennen.

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