← Zurück zur Übersicht

Reise: Wann gibt es Geld fürs Essen?

Lars Wiederhold
06. Oktober 2011

Das Essensgeld für Geschäftsreisende ist der Verpflegungsmehraufwand, der vom Arbeitgeber gezahlt oder in der Steuererklärung geltend gemacht wird. Für die Höhe ist die Abwesenheit vom üblichen Arbeitsort entscheidend. Die Pauschalbeträge sind gestaffelt: 24 Std. abwesend gibt 24 Euro, 14 bis unter 24 Std. gibt 12 Euro, acht bis unter 14 Std. gibt 6 Euro, darunter nichts. Gerechnet wird pro Kalendertag. „Dass es auf einer Messe vielerorts kostenlos Verpflegung gibt, schadet nicht, ebenso wenig Einladungen von Geschäftspartnern“, sagt Rechtsanwalt Frank Lenzen, Beiten Burkhardt (A1.511). Lädt der Arbeitgeber zum Essen ein, muss ein beruflicher Rahmen gegeben sein. „Wenn der Arbeitgeber sagt, wir fahren eine Woche nach Malle zum Essen und Trinken, dann ist das ein zu versteuernder Sachbezug“, verdeutlicht Lenzen.

Köpfe
Centrum-Chef Uwe Reppegather sitzt in Deutschland in U-Haft

Centrum-Chef Uwe Reppegather hat sich den Ermittlungsbehörden in Deutschland gestellt und sitzt in Untersuchungshaft.

Köpfe
Patrick Wlodasch wechselt in Berlin von Savills zu Avison Young

Der Berliner Bürovermietungsexperte Patrick Wlodasch wechselt am 1. Mai von Savills zu Avison Young.

Köpfe
Holzbauer Gropyus verstärkt Vorstand mit Jan Bartels

Das Holzbauunternehmen Gropyus holt den ehemaligen Zalando-Logistiker Jan Bartels als fünftes Vorstandsmitglied.