← Zurück zur Übersicht

Reise: Wann gibt es Geld fürs Essen?

Lars Wiederhold
06. Oktober 2011

Das Essensgeld für Geschäftsreisende ist der Verpflegungsmehraufwand, der vom Arbeitgeber gezahlt oder in der Steuererklärung geltend gemacht wird. Für die Höhe ist die Abwesenheit vom üblichen Arbeitsort entscheidend. Die Pauschalbeträge sind gestaffelt: 24 Std. abwesend gibt 24 Euro, 14 bis unter 24 Std. gibt 12 Euro, acht bis unter 14 Std. gibt 6 Euro, darunter nichts. Gerechnet wird pro Kalendertag. „Dass es auf einer Messe vielerorts kostenlos Verpflegung gibt, schadet nicht, ebenso wenig Einladungen von Geschäftspartnern“, sagt Rechtsanwalt Frank Lenzen, Beiten Burkhardt (A1.511). Lädt der Arbeitgeber zum Essen ein, muss ein beruflicher Rahmen gegeben sein. „Wenn der Arbeitgeber sagt, wir fahren eine Woche nach Malle zum Essen und Trinken, dann ist das ein zu versteuernder Sachbezug“, verdeutlicht Lenzen.

Köpfe
Jörg Harengerd wird Head of Center Management bei Kintyre

Kintyre hat Jörg Harengerd zum Head of Center Management ernannt. Er soll die Kompetenzen für Einzelhandels- und Mixed-Use-Immobilien ausbauen.

Köpfe
Knight Frank ernennt Frank Albers zum Managing Partner in Berlin

Das Maklerhaus Knight Frank hat Frank Albers zum Managing Partner seines Berliner Büros ernannt. Er folgt auf Hanns-Joachim Fredrich, der in den Ruhestand geht.

Köpfe
Alex Hayes-Griffin wird CIO bei Vivion

Als Chief Investment Officer (CIO) steigt Alex Hayes-Griffin beim Immobilieninvestor Vivion ein.

Aktuelle Top-Jobs

Alle Jobs anzeigen