Eine Frage des Profils: Wollen Sie netzwerken oder suchen Sie einen Job?
„Und es hat Xing gemacht … als sich zum ersten Mal ein Headhunter bei mir gemeldet hat.“ Mit diesem Slogan warb das Netzwerk im Jahr 2010 für sich. Von einem plötzlichen Karrieresprung dürften viele Nutzer träumen. Doch Xing ist mehr als nur eine Plattform um „gefunden“ zu werden. Es ist ein Werkzeug zum aktiven Selbstmarketing und für den unkomplizierten Austausch auf Augenhöhe. Dabei sollten Nutzer nicht nur aus arbeitsrechtlichen Gründen einiges beachten.
Wie in sein E-Mail-Programm, schaut Gerrit Fischer jeden Morgen auch in sein Xing-Profil. Der Berater von FMC Facility Management Consulting hält darüber Verbindung mit seinen beruflichen Kontakten und wendet sich bei Fachfragen schnell mal an jemanden aus seinem Bekanntenkreis. Für Marcel Köhler, Geschäftsführer von Weritas Immobilienbewertung & Consulting, ist das Xing-Profil ein Baustein in der Fülle von Werkzeugen für die Außendarstellung, und er hat auch schon auf Stellenausschreibungen seines Unternehmens hingewiesen. Beide sind mit einem kostenlosen Standardprofil bei Xing präsent, wie die große Mehrheit der knapp acht Millionen Mitglieder, die das Netzwerk in Deutschland, Österreich und der Schweiz zählt. 833.000 Nutzer lassen sich ihr Premium-Profil etwas kosten und zahlen für ihre Präsenz im Netz.
Täglich tummeln sich Millionen von Deutschen auf so unterschiedlichen Plattformen wie Facebook, Twitter, Flickr oder Instagram. Fürs Geschäftliche hat sich in Deutschland Xing durchgesetzt. Nach dem Austausch von Visitenkarten auf einem Branchenevent ist es für viele inzwischen Usus, sich anschließend in der digitalen Welt über Xing zu vernetzen.
Wer im Netz lieber wenige Spuren hinterlassen möchte, der kann von seinem Arbeitgeber nicht zur Xing-Mitgliedschaft gezwungen werden. „Es gibt jedoch eine Ausnahme“, sagt Katrin Scheicht, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Norton Rose Fulbright. „Wenn die Mitgliedschaft Teil des Arbeitsvertrags ist. Gehört beispielsweise die Akquise über soziale Netzwerke wie Xing fest zum Stellenprofil, dann sollte der Arbeitgeber das explizit im Arbeitsvertrag aufführen.“ Andernfalls sei der Arbeitgeber in diesem Punkt nicht weisungsbefugt. Wird die Xing-Präsenz hingegen nicht vom Arbeitgeber gefordert, kann er dem Mitarbeiter die Verwendung der Firmenadresse als E-Mail-Kontakt untersagen.
Auch im Netz ist der Mitarbeiter das Gesicht des Unternehmens zur Welt. Doch wie gelungen der Auftritt dort ist, hängt oft von der Internetaffinität des Einzelnen ab. Wer weiß schon, dass er seinen Fotografen fragen muss, ob er das Bewerbungsfoto auch online stellen darf oder dafür weitere Nutzungsrechte erwerben muss? Dabei ist das Foto entscheidend für einen professionellen Auftritt. „Das Bild sollte die Persönlichkeit und die Tätigkeit unterstreichen“, sagt Karen Gräper, Manager Corporate Communications bei Xing. Damit die Seite mobil gut nutzbar ist, werden die Fotos quadratisch angezeigt. Die optimale Bildgröße beträgt 1.024 x 1.024 Pixel.
Weitere wichtige Elemente des Profils sind die Bereiche Berufserfahrung und Ausbildung. Für Nutzer gilt zu überlegen, wie umfassende Angaben sie dort machen und wie dieses wirken. 70% bis 80% der normalen Nutzerprofile sehen in den Augen des Xing-Experten Joachim Rumohr, Autor des Buches „Xing optimal nutzen”, aus wie Karriereprofile in eigener Sache. Tatsächlich würden aber nur 5% bis 10% der Nutzer aktiv einen neuen Job suchen, sagt Rumohr. Diese missverständliche Aufmachung kann dann zum Problem werden, wenn sie neue Kontakte stutzig macht, ob die Person nicht vielleicht bald aus dem Unternehmen ausscheidet, weil sie auf dem Sprung in eine andere Firma ist. Provoziert wird dieses Gefühl häufig durch das Herzstück vieler Profile – den Lebenslauf. Aber kein Kunde benötige einen Lebenslauf, sagt Rumohr. Denn bei einem Angestellten schaue der Profil-Besucher eher auf das Unternehmen.
Die Suche auf Xing erfolgt über Schlagworte. Xing-Pressereferentin Gräper empfiehlt deswegen den Netzwerkmitgliedern, alle für ihr Tätigkeitsprofil relevanten Begriffe in ihr Profil einzugeben, z.B. Positionsbezeichnung und Aufgaben. Darüber hinaus sollten in die Felder „ich suche“ und „ich biete“ passgenaue Begriffe und branchenspezifische Schlagworte eingesetzt werden. Für ausführlichere Beschreibungen im Volltext sei der Bereich „Portfolio“ vorgesehen, erläutert Gräper. Doch prinzipiell gilt: Je aktiver jemand in dem Netzwerk agiert, desto leichter wird er gefunden, sagt Rumohr. Dafür sorgen die üblichen Datenverknüpfungen.
Bei Kontaktanfragen sollten sich die Nutzer fragen, ob die Person ein Kunde, Dienstleister oder Kooperationspartner sein könnte, und zwar getreu dem Netzwerk-Gedanken für sich selbst – und die eigenen Kontakte. Wer eine Kontaktanfrage von jemand Unbekanntem erhält, könne auch mal zum Hörer greifen, um die Person kurz zu sprechen. Ergeben sich dann aber keinerlei Berührungspunkte, die eine Zusammenarbeit vermuten lassen, dann darf die Kontaktanfrage auch abgelehnt werden.
Immer wieder befassen sich Gerichte mit der Frage nach einer Impressumpflicht auf Xing. Das Portal bietet inzwischen ein entsprechendes Feld im Profil an und gibt Hilfestellung im eigenen Blog dazu. Doch die Rechtslage ist unsicher, ohne Impressum drohen Abmahnungen. „Angestellte sollten eines aufführen und kenntlich machen, dass sie bei dem genannten Unternehmen angestellt sind. Nur einen Link auf die Unternehmenswebseite zu setzen, reicht nicht“, sagt Arbeitsrechtlerin Scheicht.
Weiter ist zu beachten, dass auf Xing ebenso wie im richtigen Leben die freie Meinungsäußerung nicht unbegrenzt gilt. „Beleidigung, unwahre Tatsachenbehauptungen oder die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftszahlen sind nicht erlaubt“, betont Scheicht. „Und niemand darf sich als Head of Sales darstellen, wenn er eigentlich am Empfang sitzt.“
„Geschönte“ Lebensläufe und falsche Positionsbezeichnungen fallen auch Aileen Abbas, Head of Human Resources von BNP Paribas Real Estate (BNPPRE), bei Xing immer wieder auf. Ertappt sie einen schon längst ausgeschiedenen Mitarbeiter dabei, sich im Netz noch als BNPPRE-Angestellten zu präsentieren, meldet sie das an Xing. Die bitten dann das Mitglied, sein Profil zu korrigieren, sagt Abbas. „Im Normalfall klappt das.“
Wegen der nicht wenigen Fragen, was man darf und was man sollte, sind Unternehmen gut beraten, sich Social Media Guidelines zu geben, um ihre Mitarbeiter zu unterstützen. In diesen kann der Arbeitgeber Empfehlungen zum sachlichen und höflichen Umgang im Netz formulieren und Angaben dazu machen, wer etwa Links zu Pressemitteilungen posten darf. Abbas arbeitet gerade an einem solchen Regelwerk – doch zunächst nur für die Führungskräfte ihres Unternehmens.