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Fortbildungsregeln für Makler gelockert

Harald Thomeczek
29. März 2018

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) kommt Maklern und Verwaltern bei der Erfüllung ihrer Nachweis- und Informationspflichten entgegen. Die Betroffenen müssen die zuständige Behörde zum einen jetzt doch nicht jedes Jahr über ihre Weiterbildungsanstrengungen informieren, sondern nur alle drei Jahre. So sehe es der aktualisierte Entwurf des BMWi für eine Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung vor, berichtet der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter. Der Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungspflicht sei erstmalig zum 31. Januar 2021 für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 zu erbringen. Zum anderen müssen Verwalter jetzt nicht mehr schon beim ersten Kundenkontakt schriftlich über ihre Qualifikationen informieren. Stattdessen soll der Verwalter nun lediglich auf Anfrage Angaben zu seinen berufsspezifischen Qualifikationen sowie über die in den letzten drei Jahren absolvierten Weiterbildungen machen müssen. Dies gilt auch für Immobilienmakler, wie der IVD auf Nachfrage der Immobilien Zeitung mitteilt. Der neue Verordnungsentwurf liegt aktuell im Bundesrat.

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