Kathrin Schneider führt Ausschuss für Städtebau
Artenschutz für alte Hasen
Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs für neue Berufszulassungsregeln für Immobilienmakler und WEG-Verwalter wurden in der jüngsten Sitzung des Bundesrats abgeschmettert. Und es kommt sogar noch besser: Ein Vorschlag des Wirtschaftsausschusses, der das Gesetz entschärfen würde, fand eine Mehrheit.
Gleiches Recht für alle
Alte Hasen unter Artenschutz zu stellen, mag ja in der freien Wildbahn ein löbliches Ansinnen sein. Bezogen auf Makler und Verwalter mutet es eher willkürlich an, meint IZ-Redakteur Harald Thomeczek.
Leserbrief: „Sachkundenachweis für Verwalter und Makler“
Zu „Artenschutz für alte Hasen“ und „Gleiches Recht für alle„, IZ 42/2016, Seiten 2 und 4
Pflicht zur Fortbildung
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat nun auch der Bundesrat durchgewunken.
Fortbildungspflicht: Erleichterung für Makler und Verwalter
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sind künftig bekanntlich verpflichtet, sich alle drei Jahre in einem Umfang von 20 Stunden weiterzubilden. Das Bundeswirtschaftsministerium kommt ihnen aber nun bei der Erfüllung ihrer Nachweis- und Informationspflichten entgegen.
Fortbildungsregeln für Makler gelockert
Meisterpflicht würde Bauen weiter verteuern
Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall.