EU plant verbindliche Frauenquote für börsennotierte Unternehmen
Bis 2026 sollen EU-Staaten zwischen zwei Modellen für eine Frauenquote bei der Besetzung von Führungspositionen wählen. Die Quote greift dann in allen börsennotierten Unternehmen. Anne Tischer, Vorsitzende des immobilienwirtschaftlichen Vereins Frauen in Führung, begrüßt die Regelung.
Auf eine verbindliche Frauenquote für börsennotierte Konzerne haben sich Unterhändler der EU-Länder und des EU-Parlaments geeinigt. Sie sieht zwei Modelle vor, zwischen denen die Staaten bis 2026 wählen können. Dann müssen entweder mindestens 40% der nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitglieder Frauen sein, oder ein durchschnittlicher Frauenanteil von 33% muss in Aufsichtsräten und Vorständen zusammen erreicht werden. Bei Verstößen werden Bußgelder fällig. Dieser Einigung müssen formell noch die EU-Staaten und das Europaparlament zustimmen.
Positives Feedback zu der Regelung kommt von Anne Tischer, Vorsitzende des Vereins Frauen in Führung: “Über die EU-Quote werden all die Unternehmen in Deutschland mit terreicht, die von der bisherigen Gesetzeslage noch gar nicht betroffen waren“, erklärt sie.
Seit 2016 gilt für Aufsichtsräte von börsennotierten und vollmitbestimmten Unternehmen eine Quote von 30% Frauen. Für die Besetzung von Vorstandsposten gilt seit 2022, dass börsennotierte und vollmitbestimmte Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau in den Vorstand aufnehmen müssen.