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Gleiches Recht für alle

Alte Hasen unter Artenschutz zu stellen, mag ja in der freien Wildbahn ein löbliches Ansinnen sein. Bezogen auf Makler und Verwalter mutet es eher willkürlich an, meint IZ-Redakteur Harald Thomeczek.

Harald Thomeczek
20. Oktober 2016
Harald Thomeczek.
Bild: IZ

Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter werden, falls im laufenden Gesetzgebungsverfahren nichts mehr völlig Überraschendes passiert, unter Beweis stellen müssen, dass sie für ihre Tätigkeit auch qualifiziert sind. Sonst werden sie künftig keine Gewerbeerlaubnis er- bzw. behalten. Ein nicht unerheblicher Anteil der Marktteilnehmer soll jedoch von einem Sachkundenachweis verschont bleiben: Alle diejenigen, die mehr als sechs Jahre ununterbrochen als Makler oder WEG-Verwalter gearbeitet haben, wenn das Gesetz für neue Zulassungsregeln für diese Berufsgruppen in Kraft tritt, sind fein raus.

Doch warum eigentlich? Nur weil ich einen Job eine gewisse Zeit lang gemacht habe, heißt das doch nicht zwangsläufig, dass ich auch wirklich das Zeug dazu habe. Und wieso sollen Makler und Verwalter, die noch keine sechs Jahre am Markt sind oder in diesen Markt erst noch irgendwann einsteigen, gegenüber Wettbewerbern benachteiligt werden, die z.B. nur aufgrund der Gnade einer früheren Geburt schon länger arbeiten? Hinzu kommt, dass der Gewerbetreibende sich nur vor der zuständigen Behörde auf die Ausnahmeregelung berufen muss – bei der Berufsausübung selbst, also gegenüber Verbrauchern bzw. Wohnungseigentümern, braucht er nicht offenzulegen, dass er seine Qualifikation nie nachgewiesen hat.

Auch hat sich mir noch nicht erschlossen, warum Gewerbetreibende eine Prüfung ablegen sollen, nicht jedoch angestellte Makler und Verwalter: Wer aktiv an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkt, also z.B. Wohnungsbesichtigungen oder Eigentümerversammlungen durchführt, dessen Sachkunde sollte genauso auf den Prüfstand kommen wie die seines Chefs. Nur weil der Erlaubnis- bzw. Unternehmensinhaber für seine Mitarbeiter haftet und deshalb ein Interesse daran haben sollte, dass sie keine Unfälle bauen, besitzen diese doch nicht automatisch die nötige Fachkunde.

Diese Punkte hat auch der Verbraucherschutzausschuss des Bundesrats moniert und dafür plädiert, dass alte Hasen sowie Angestellte ohne Ausnahme eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Vergebens: Der Bundesrat hat nicht nur u.a. diese Vorschläge für eine Gesetzesverschärfung zurückgewiesen, sondern einen Punkt in seine Stellungnahme an die Bundesregierung übernommen, den der Wirtschaftsausschuss ins Spiel brachte: Auch unselbstständige Tätigkeiten sollen nun bei der Ermittlung alter Hasen angerechnet werden. Statt gar keiner Ausnahmen wird es noch mehr vermeintlich Bestandsschutzbedürftige geben.

Lesen Sie auch „Artenschutz für alte Hasen„.

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