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Die zielsichere Bewerbung - auf Englisch!

Mit der reinen Übersetzung deutscher Bewerbungsunterlagen kommt man nicht weit, wenn man sich mit seiner englischen Bewerbung einem potenziellen Arbeitgeber präsentieren will. Die Immobilienenglischlehrerinnen Alice Jovy und Gisela Francis Vogt erklären in folgendem Beitrag, was zu tun – und was unbedingt zu unterlassen ist.

Alice Jovy, Gisela Francis Vogt
21. April 2011
Bild: IZ

Sich erfolgreich zu bewerben, ist immer eine Kunst – umso mehr natürlich in einer Fremdsprache. Auch in der Immobilienwirtschaft wird immer öfter verlangt, dass Bewerbungen nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch eingereicht werden. Dazu müssen Sie sich gar nicht unbedingt auf eine Position im englischsprachigen Ausland bewerben. Vielleicht befindet sich einfach nur das Head Office eines Unternehmens oder ein bestimmter relevanter Bereich im Ausland – und schon heißt es: Schicken Sie uns doch bitte Ihren Lebenslauf auf Englisch! Die in Deutschland bei einer Bewerbung üblichen Vorgehensweisen und Konventionen sind aber nicht einfach international übertragbar, weswegen es auch nicht ausreicht, eine deutsche Bewerbung einfach zu übersetzen. Bei Bewerbungen in den englischsprachigen Raum sind im Gegenteil wichtige formale und inhaltliche Unterschiede zu beachten.

Kein Foto mitschicken

Zuerst vergegenwärtigt man sich am besten, was gegenüber einer deutschen Bewerbung wegfällt: Ein absolutes Tabu ist die Bewerbung mit Foto! Hier geht es nicht um „Germany’s Next Top Model“ oder den Gewinn einer anderen Castingshow, sondern um Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen, Ihr Wissen und Können. Möchten Sie trotzdem nicht auf ein Foto verzichten, riskieren Sie, einen falschen Eindruck zu hinterlassen.

Die Rubrik „Personal Details“ (Angaben zur Person) enthält weder Alter noch Geburtsdatum. Für eine Bewerbung im amerikanischen Kontext gilt diese Regel ohne Ausnahme, aber auch bei Bewerbungen in andere Länder verzichtet man besser auf eine Nennung. Das Alter kann eine sensible Sache sein, und nicht überall wird im beruflichen oder privaten Bereich offen darüber gesprochen. Auch der Geburtsort und die Staatsangehörigkeit werden gemeinhin nicht angegeben. Im Einzelfall können Sie sich dafür entscheiden, Ihre Nationalität anzuführen, wenn diese Information zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Arbeitsgenehmigung für die Bewerbung wichtig ist. Mit der Rubrik „Beruf der Eltern“ stoßen Sie allerdings nur auf Unverständnis, denn wer soll den Job machen, Sie oder Ihre Eltern?

Im Prinzip umfassen die „Personal Details“ also nur die Kontaktdaten. Durch diese gesetzlich geregelte Sparsamkeit der Angaben soll einer eventuellen Diskriminierung vorgebeugt werden. Während das Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland noch nicht lange in Kraft ist, handhaben die angelsächsischen Länder ähnliche Gesetze schon seit vielen Jahren als festen Bestandteil ihres Arbeitsrechts.

CV sorgfältig ausarbeiten

Im angelsächsischen Raum besteht eine Bewerbung nur aus zwei Dokumenten: dem „Covering Letter“ (Bewerbungsschreiben) und dem „Curriculum Vitae“, wie der Lebenslauf in England bezeichnet wird; Amerikaner und Kanadier hingegen sprechen von einem „Resume“ (oder „Résumé“, beide Schreibweisen sind möglich). Diesen beiden Dokumenten sollten Sie keine anderen Zeugnisse, Diplome, Zertifikate oder sonstige Papiere beilegen. Auf den ersten Blick klingt das nach Arbeitsersparnis – aber leider auch nur auf den ersten Blick! In einer englischsprachigen Bewerbung hat man eben nur diese zwei Formate, um auf sich aufmerksam zu machen. Sie tun also gut daran, viel Sorgfalt darauf zu verwenden – frei nach dem Sprichwort: „You never get a second chance to make a first impression!“

Personaler im angloamerikanischen Raum legen noch viel dezidierter als in Deutschland Wert auf die sorgfältige Ausarbeitung des Lebenslaufs. Übereinstimmungen zwischen dem Profil der angestrebten Stelle (dem „Job Objective“) und dem eigenen Ausbildungsweg sollten Sie darin unbedingt deutlich herausstellen. Falsche Bescheidenheit bringt nichts und kann sogar zum K.o.-Kriterium werden. Deshalb: Punkte, die den Anforderungen entsprechen, fett drucken, unterstreichen oder mit Hinweiszeichen versehen. Anstatt jede einzelne Gemeinsamkeit aufzuführen, ist es jedoch besser, wenn Sie sich auf zwei oder drei der markantesten Aspekte konzentrieren.

Eine „aktivere“ Sprache wählen

Um Ihren CV dynamischer zu machen und bei einem potenziellen Arbeitgeber einen guten Eindruck zu hinterlassen, präsentieren Sie Ihre Arbeitserfahrungen am besten ergebnisorientiert. Verweisen Sie auf Leistungen und Erfolge, anstatt Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten bloß aufzulisten. Die Verwendung von aktivischen Satzkonstruktionen und entsprechenden Verben hilft dabei. Schreiben Sie also nicht: „I worked on a project to reduce operating costs „, sondern stellen Sie heraus, was Sie erreicht haben: „My team achieved a 15% reduction in operating costs by renegotiating contracts“.

Unterschiede liegen auch im Aufbau eines Lebenslaufs. Ein CV ist in der Regel „reverse chronological“, also umgekehrt chronologisch. Auf gut Deutsch heißt das: Die letzte Arbeits- oder Ausbildungsstelle wird zuerst aufgeführt und zeigt, dass die angestrebte Stelle der perfekte nächste Schritt in Ihrer Karriereentwicklung ist.

Viele Qualifikationen, gerade solche aus der Zeit vor den universitären Bachelor- und Master-Abschlüssen, lassen sich aufgrund der Unterschiede in den nationalen Bildungssystemen nur schwer übersetzen. Es empfiehlt sich, die deutschen Bezeichnungen und Titel anzugeben und deren englische oder amerikanische Äquivalente in Klammern dahinter zu setzen. So helfen Sie dem Arbeitgeber oder Personalchef, Ihre Qualifikationen richtig einzuordnen. Zur Vermeidung von Missverständnissen müssen Noten und Abschlüsse natürlich unbedingt richtig übertragen und übersetzt werden. Es wäre ziemlich peinlich, wenn in Ihrem CV zu lesen wäre, Sie hätten Ihr Abitur (A-Levels) statt in der „Grammar School“ oder im „College“ (UK) bzw. an der „High School“ (US) in einem „Gymnasium“ gemacht, was im Englischen „Turnhalle“ bedeutet.

Auch sollten „grades“ (= Schulnoten) nie mit „notes“ (= Noten in der Musik) verwechselt werden. Generell gilt, dass es in Ihrem eigenen Ermessen liegt, ob und in welchem Umfang Sie Ihre Noten erwähnen. Von Studenten oder Absolventen werden die wichtigsten bzw. aktuellsten Noten erwartet, doch Bewerber/innen mit Arbeitserfahrung können sich auch dafür entscheiden, Noten ganz wegzulassen und ihre Kompetenzen und Leistungen im Job für sich sprechen zu lassen.

Unter der Rubrik „Career“ oder „Job Objective“ werden kurz die persönlichen Karriereziele dargestellt, z.B. „to obtain a position within the valuation department of a large financial organization“. Da der Lebenslauf oft das einzige Dokument ist, das Firmen intern weiterleiten, sollte man unbedingt sofort sehen können, für welche Position sich ein/e Bewerber/in interessiert. Als nächstes folgt das so genannte „Personal Profile“ oder einfach „Profile“. Dessen Definition lautet: „a short statement to summarise your knowledge, experience and skills“. Sie könnten also schreiben: „Enthusiastic Commercial Property Agent with solid market knowledge and understanding of occupier’s operations and needs“ und/oder „Excellent communicator with strong negotiation skills and high calibre professional network“. In Ihrem „Profile“ sollten Sie natürlich die Qualitäten abdecken, die in der Stellenbeschreibung gefordert sind. Insgesamt sollte das „Profile“ kurz und knapp gehalten sein, bei längerer Berufserfahrung wird es naturgemäß etwas ausführlicher ausfallen.

In englischsprachigen Ländern ist es unüblich, beim Verlassen einer Firma ein Zeugnis zu erhalten. Verweisen Sie stattdessen in Ihrem CV auf zwei „referees“ (britischer Kontext) bzw. nennen Sie die Namen von zwei Personen, von denen „references“ (amerikanischer Kontext) eingeholt werden können.

Im Idealfall sind dies vormalige Arbeitgeber, doch Bewerber/innen ohne Arbeitserfahrung können z.B. auch Professoren anführen. In jedem Fall sollte ein Name nur genannt werden, nachdem man das Einverständnis der betreffenden Person eingeholt hat. Alternativ kann dem CV der Satz hinzugefügt werden: „References available on request“.

Maximal 20 Wörter pro Satz

Eine ganz besondere Rolle spielt der „Covering letter“. Er soll die Aufmerksamkeit des Lesers erregen und verhindern, dass die Bewerbung nach einem flüchtigen Blick im Papierkorb landet. Ein „Covering letter“ wird meist in vier Blöcke gegliedert. Der erste Absatz beinhaltet die Einleitung und somit den Zweck der Bewerbung: „I am writing to apply for …“ oder „Further to our telephone conversation …“. Im zweiten Absatz stellen Sie sich selbst vor und erläutern Ihre Motivation, sich auf die jeweilige Position zu bewerben. Im dritten Absatz machen Sie dann auf besondere Stärken aufmerksam und benennen den Mehrwert, den Sie für das Unternehmen bedeuten könnten: „I am confident that I am able to make a valuable contribution to your company through my …“. Im vierten und letzten Absatz beschreiben Sie das mögliche weitere Vorgehen: „I would welcome the opportunity for an interview, for which I am available at any time“. Bei Bewerbungen auf Stellenprofile empfiehlt es sich, die geforderten Qualifikationen und Fähigkeiten Punkt für Punkt aufzuführen, zum Beispiel „strong leadership ability“, „excellent communication skills“ oder „property management experience“. Vermeiden Sie im „Covering Letter“ die typisch deutschen „Schachtelsätze“. Die Faustregel lautet: Höchstens 20 Wörter pro Satz!

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