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Der Schlichterspruch für den Baumindestlohn steht

Nach 14-stündigen Verhandlungen zur Schlichtung des festgefahrenen Tarifstreits um einen Mindestlohn auf dem Bau sieht der Schlichterspruch steigende Mindestlöhne vor – und vor allem einen Erhalt des Mindestlohns 2 für qualifiziertere Arbeiten. Die Arbeitgeberseite sieht die Lösung der eigentlichen Aufgabe damit nur verschoben.

Harald Thomeczek
19. Dezember 2019
Quelle: imago images, Urheber: Sven Simon

Der Schlichterspruch besagt, dass die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau – der sogenannte Mindestlohn 1 – bundesweit ab dem 1. April 2020 um 35 ct auf 12,55 Euro/h steigt. Der Mindestlohn 2 für Facharbeiten soll in den alten Bundesländern und in Berlin erhalten bleiben und ab April ebenfalls klettern: im Westen um 20 ct auf 15,40 Euro/h und in Berlin um 20 ct auf 15,25 Euro/h. Die neuen Mindestlöhne sollen eine Laufzeit bis Ende 2020 haben. Profitieren würden von der skizzierten Anhebung der IG Bau zufolge gut 200.000 Bauarbeiter.

Die Gewerkschaft IG Bau sowie Bauindustrie und Bauhandwerk hatten gestern bis tief in die Nacht zum Donnerstag hinein verhandelt. Die Tarifparteien müssen den Schlichterspruch vom Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, nun allerdings noch akzeptieren. Für eine Entscheidung haben die Gremien der Sozialpartner bis zum 17. Januar 2020 Zeit.

Erhalt von Mindestlohn für qualifiziertere Arbeiten „hatte oberste Priorität“

Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG Bau und Verhandlungsführer der Gewerkschaft, freut sich: „Das Wichtigste ist, dass es auf dem Bau auch weiterhin zwei Branchen-Mindestlöhne und damit Lohnhaltelinien nach unten – insbesondere für fachliche Arbeiten – geben soll. Das hatte für uns oberste Priorität. Und das haben wir geschafft. Dazu noch einen Anstieg beider Mindestlöhne.“ Eine Wiedereinführung eines Mindestlohns für Facharbeiten auch in den ostdeutschen Bundesländern, wie von der IG Bau gefordert, sieht der Schlichterspruch allerdings nicht vor.

„Einheitlicher Bau-Mindestlohn nicht erreicht“

Die Arbeitgerverbände können Feigers Freude nicht teilen. Sie hatten nach Angaben der IG Bau Ende Oktober durchsetzen wollen, dass der Mindestlohn 2 für den Westen abgeschafft und ein einziger Mindestlohn in Höhe von 12,40 Euro/h eingeführt wird. „Unser Ziel der Schaffung eines einheitlichen und leicht zu kontrollierenden Bau-Mindestlohns wurde nicht erreicht. Der Vorschlag vermeidet aber eine längere Mindestlohn-Lücke“, sagt Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Verhandlungsführerin der Arbeitgeber. Der Knackpunkt der Verhandlungen – die Mindestlohn-Struktur – sei nicht gelöst, sondern nur verschoben, beklagt Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.

Sollten beide Seiten den Schlichterspruch annehmen, werden die Sozialpartner die Allgemeinverbindlichkeit beantragen.

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