Leserbrief: "Sachkundenachweis für Verwalter und Makler"
Zu „Artenschutz für alte Hasen“ und „Gleiches Recht für alle„, IZ 42/2016, Seiten 2 und 4
Generell ist es zu begrüßen, dass die Regierung endlich den Mut gefunden hat, einen Nachweis der Sachkunde für Verwalter und Immobilienmakler einzuführen. Leider hat sie der Mut gleich wieder verlassen. Statt die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats umzusetzen, wurde die Gesetzesvorlage aufgeweicht. Echter Verbraucherschutz geht anders!
Ich will gar nicht auf alle Mängel eingehen, aber die Alte-Hasen-Regelung ist mehr als lächerlich. Wer sechs Jahre einen schlechten Job gemacht hat, darf auch weiterhin einen schlechten Job machen. Wer zwei Jahre mit exzellenter Ausbildung (also einem immobilienwirtschaftlichen Studium) seinem Gewerbe nachging, soll nun eine Sachkundeprüfung machen. Wo bleibt da der von der Partei des Wirtschaftsministers so oft propagierte Gleichbehandlungsgrundsatz?
Günther Gültling, GG Real Estate, München.