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Bau-Mindestlöhne: Ein Schlichter soll den Knoten lösen

Im festgefahrenen Tarifstreit um einen Bau-Mindestlohn für Facharbeiter kommt eine dringend benötigte Lösung in Sicht: Ein Schlichter soll den Verhandlungen zum Durchbruch verhelfen. Immerhin darin sind sich die Tarifvertragsparteien einig.

Harald Thomeczek
12. Dezember 2019
Quelle: imago images, Urheber: Sven Simon

Im Tarifstreit um die Mindestlöhne für die rund 850.000 Baubeschäftigten hat die Gewerkschaft IG Bau die Verhandlungen offiziell für gescheitert erklärt und am 11. Dezember 2019 die Schlichtung angerufen. Zuvor hatten sich die Tarifvertragsparteien auf Rainer Schlegel, den Präsidenten des Bundessozialgerichts, als Schlichter geeinigt. Dies teilten die IG Bau sowie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) am heutigen Donnerstag in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Ende Oktober hatten die Gewerkschaft und die Arbeitgeber die Gespräche über Branchenmindestlöhne auf dem Bau nach drei Verhandlungsrunden ohne Ergebnis abgebrochen.

Höchste Zeit für eine Lösung

Die Zeit drängt: Die Allgemeinverbindlichkeit der Bau-Mindestlöhne endet zum 31. Dezember 2019. Es geht um den bundesweit geltenden Mindestlohn 1 für Hilfsarbeiten auf dem Bau in Höhe von 12,20 Euro sowie den nur in den alten Bundesländern und Berlin geltenden Mindestlohn 2 für qualifiziertere Arbeiten. Dieser liegt bei 15,05 Euro in Berlin bzw. 15,20 Euro im Westen.

Die Gewerkschaft forderte, auch für den Osten wieder eine Lohnuntergrenze für qualifiziertere Arbeiten zu ziehen. Die Arbeitgeberseite ihrerseits diskutierte laut IG Bau, den Mindestlohn 2 abzuschaffen und dafür einen bundesweiten Mindestlohn von 12,40 Euro einzuführen.

Der Termin für die Schlichtung steht fest: Am 18. Dezember 2019 wird der Schlichter mit den Tarifvertragsparteien um 11 Uhr im Hotel RIU Plaza in Berlin zusammenkommen, um den gordischen Knoten zu lösen.

Im Frühjahr 2018 konnten sich die Tarifvertragsparteien ebenfalls nicht ohne Hilfe einigen. Damals betätigte sich der frühere Bundesarbeits- und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement als Schlichter.

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