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Zu viel Qualifikation geht nicht

Fehlende gesetzliche Regelungen zur Qualifikation von Maklern sind ein dringendes Problem – das sehen die Teilnehmer an der IZ-Umfrage so, vor allem die Makler (siehe Seite 1). Zu viel Sachkundenachweis für Makler geht gar nicht, findet denn auch Jens-Ulrich Kießling. Der Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) sieht seinen Verband aber als einsamen Vorkämpfer für mehr Maklerqualität.

IZ
17. September 2009

Der IVD ist eindeutig positioniert, wenn nach dem Nachweis von Sach- und Fachkunde gefragt wird: Zu viel geht nicht – das ist das Credo des Verbands. Die Forderung des Verbands nach Einführung eines Sach- und Fachkundenachweises vor Erteilung der Gewerbeerlaubnis gem. § 34 c Gewerbeordnung ist so alt wie die ablehnende Haltung des Gesetzgebers. Früher hieß es, dass die Makler- und Bauträgerverordnung ein ausreichendes Regulativ sei und alle weiteren Fragen von den Verbänden gelöst würden. Heute spricht der europäische Trend zur Deregulierung von Berufen gegen die gesetzliche Regelung.

Der IVD ist demnach auf sich allein gestellt. Das Tätigkeitsspektrum des Verbands reicht von der Fachkundeprüfung vor Aufnahme in den Verband über die Pflichtversicherung gegen Vermögensschäden bis zur verbandlichen Vertrauensschadenversicherung für alle Mitglieder. Der Verband unterhält zwei Akademien zur Qualifikation seiner Mitglieder, wovon die Europäische Immobilien Akademie in Saarbrücken die Grundausbildung und die Deutsche Immobilien Akademie (DIA) weiterführende Studienmöglichkeiten anbietet.

Im Interesse der kundengerechten und umfassenden Dienstleistung ist Aus- und Fortbildung die selbstverständliche Basis. Der nächste konsequente Schritt ist die Zertifizierung von Immobilienunternehmen. Der Verband hat an der Ausarbeitung einer Europanorm für Makler-Dienstleistungen mitgearbeitet, die unmittelbar vor der Veröffentlichung steht.

Die Akzeptanz von Dienstleistungen in der Immobilienvermittlung und -verwaltung durch private und gewerbliche Kunden hängt entscheidend an der Qualität in Angebot und Durchführung. Die gelegentlich geäußerte Unterstellung, der Dienstleistungsmarkt solle durch eine Eintrittsbarriere abgeschottet werden, verliert vor dem ständigen Bestreben des IVD zur Verbesserung der Qualität und Qualifikation jeglichen Boden.

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