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Weiterbildungspflicht für Verwalter besteht fort

Gesetz. Der Bundestag hat über die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und -verwalter entschieden. Die neue Regelung fällt für die beiden Berufsgruppen unterschiedlich aus.

Janina Stadel
18. Juni 2026

Nach einer monatelangen Debatte hat der Bundestag beschlossen, dass die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter bestehen bleibt. Für Makler entfällt sie. Die bisherige Regelung sollte im Zuge von Bürokratieabbau gestrichen werden. Nun haben die Abgeordneten sich für eine Zwischenlösung entschieden. So bleibe Verwalter verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden fortzubilden. Bürokratische Entlastung soll aber der Wegfall von Berichtspflichten schaffen. Nachweise über geleistete Stunden müssen nur noch drei statt fünf Jahre aufbewahrt werden.

In der Drucksache des Bundestags heißt es dazu: „Durch das Gesetz werden im Interesse des Bürokratierückbaus entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten gestrichen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25% (16 Mrd. Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro reduziert werden.“

Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), begrüßt die Entscheidung. Er sagt: „Bürokratierückbau bedeutet, den Aktenkeller aufzuräumen. Er bedeutet nicht, eine tragende Wand aus dem Haus zu reißen. Genau diese tragende Wand wäre die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter gewesen.“ Der Verband hatte sich in den vergangenen Monaten wie viele andere Vertreter von Immobilienverwaltern und Maklern, aber auch Verbraucherschützern, gegen die vollständige Abschaffung der Weiterbildungspflicht ausgesprochen.

Dass die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter bestehen bleibt, für Makler jedoch entfällt, begründete der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie durch die unterschiedlichen Ausrichtungen der beiden Tätigkeiten. Weiterhin notwendig für die Verwalter seien Weiterbildungen, weil sie Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung für Dritte erbringen dürfen. Das setze aktuelle Rechtskenntnisse voraus und stütze eine Fortbildungspflicht als verhältnismäßigen Standard. Ein weiteres Argument war die fortlaufende treuhänderische Vermögensverwaltung, die in dem Berufsbild geleistet wird, während Makler nur punktuell vermitteln.

Christian Osthus, Geschäftsführer und Syndikusanwalt beim Immobilienverband Deutschland (IVD), appelliert in der Folge der Entscheidung an die Makler, sich dennoch auch in Zukunft regelmäßig durch Seminare auf dem Laufenden zu halten und vorhandenes Fachwissen immer wieder aufzufrischen. „Qualität, Fachkunde und Vertrauen bleiben zentrale Grundlagen unserer Branche“, begründet er die Notwendigkeit für freiwillige Fortbildungen.

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