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Urlaubsgeld auch bei Ausfalltagen am Bau

Florian Manthey
17. Dezember 2012

Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Bauarbeiter auch für Ausfalltage den vollen Anspruch der Urlaubsvergütung von 14,25% ihres Bruttolohns. Auf diese tarifliche Neuregelung verständigte sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Bislang erwarben Bauarbeiter keine Urlaubsvergütung, wenn sie das Saison-Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung bezogen. Das ist bei Ausfalltagen vor allem aufgrund schlechter Witterung der Fall. Mit der Vereinbarung wird ab der 91. Ausfallstunde in der Schlechtwetterzeit die Urlaubsvergütung in Höhe von 14,25% des Bruttolohns auf den Urlaubskonten gutgeschrieben.

Außerdem werden auch Langzeitkranke für Zeiten, in denen sie keinen Lohnfortzahlungsanspruch hatten, die Urlaubsvergütung von 14,25% des Stundenlohns erhalten. Damit reagierten die Tarifpartner auf eine EU-Rechtslage. Eine weitere Änderung wurde bezüglich der Kündigungsfristen vorgenommen. So haben ehemalige Auszubildende, die von ihrem Betrieb übernommen werden, künftig eine Kündigungsfrist von zwölf statt wie bisher sechs Werktagen.

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