← Zurück zur Übersicht

Reise: Wann gibt es Geld fürs Essen?

Lars Wiederhold
06. Oktober 2011

Das Essensgeld für Geschäftsreisende ist der Verpflegungsmehraufwand, der vom Arbeitgeber gezahlt oder in der Steuererklärung geltend gemacht wird. Für die Höhe ist die Abwesenheit vom üblichen Arbeitsort entscheidend. Die Pauschalbeträge sind gestaffelt: 24 Std. abwesend gibt 24 Euro, 14 bis unter 24 Std. gibt 12 Euro, acht bis unter 14 Std. gibt 6 Euro, darunter nichts. Gerechnet wird pro Kalendertag. „Dass es auf einer Messe vielerorts kostenlos Verpflegung gibt, schadet nicht, ebenso wenig Einladungen von Geschäftspartnern“, sagt Rechtsanwalt Frank Lenzen, Beiten Burkhardt (A1.511). Lädt der Arbeitgeber zum Essen ein, muss ein beruflicher Rahmen gegeben sein. „Wenn der Arbeitgeber sagt, wir fahren eine Woche nach Malle zum Essen und Trinken, dann ist das ein zu versteuernder Sachbezug“, verdeutlicht Lenzen.

Köpfe

Marcus Lemli übernimmt bei CBRE zusätzlich Aufgaben von Peer Neiser

Marcus Lemli hat seine Position als Managing Director bei CBRE angetreten. Er übernimmt zum Start unter anderem die Aufgaben von Investmentchef Peer Neiser, der den Transaktionsberater verlässt.

Köpfe

Dr. Hoffmann Facility Services bekommt Doppelspitze

Bei Dr. Hoffmann Facility Services zieht sich Marlène Sternbaum aus ihrer operativen Rolle zurück. Sie übergibt an Steffen Kleinherz-Sonnenschein und Dirk Christophel.

Köpfe

Christof Sauck steuert Comeback der Ladenkette Build-a-Bear

Der Stofftierladen Build-a-Bear kehrt nach Deutschland zurück. Zuständig für den Aufbau der Firma hierzulande ist Christof Sauck, zuletzt Deutschland-Manager von Rusta.