Reise: Wann gibt es Geld fürs Essen?
Das Essensgeld für Geschäftsreisende ist der Verpflegungsmehraufwand, der vom Arbeitgeber gezahlt oder in der Steuererklärung geltend gemacht wird. Für die Höhe ist die Abwesenheit vom üblichen Arbeitsort entscheidend. Die Pauschalbeträge sind gestaffelt: 24 Std. abwesend gibt 24 Euro, 14 bis unter 24 Std. gibt 12 Euro, acht bis unter 14 Std. gibt 6 Euro, darunter nichts. Gerechnet wird pro Kalendertag. „Dass es auf einer Messe vielerorts kostenlos Verpflegung gibt, schadet nicht, ebenso wenig Einladungen von Geschäftspartnern“, sagt Rechtsanwalt Frank Lenzen, Beiten Burkhardt (A1.511). Lädt der Arbeitgeber zum Essen ein, muss ein beruflicher Rahmen gegeben sein. „Wenn der Arbeitgeber sagt, wir fahren eine Woche nach Malle zum Essen und Trinken, dann ist das ein zu versteuernder Sachbezug“, verdeutlicht Lenzen.