EBZ und DDIV wollen der Energiewende auf die Sprünge helfen
Immobilienverwalter bilden zu wenig aus
Vier von fünf Bewerbern für eine Stelle als Immobilienverwalter sind nicht ausreichend qualifiziert. Und fast 80% der 478 Verwaltungsunternehmen, die an der Befragung für das „4. Branchenbarometer“ des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) teilgenommen haben, erwarten einen Fachkräftemangel. Doch nur jedes dritte Unternehmen setzt auf Ausbildung.
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Makler und Verwalter müssen auf die Schulbank
Immobilienmakler und WEG-Verwalter müssen in Zukunft nachweisen, dass sie das Zeug zu ihrem Job haben. Der Sachkundenachweis, der so lange im Gesetzgebungsverfahren festhing, hat endlich die Hürde Kabinett genommen. Wer den Sachkundenachweis wird führen müssen und wer nicht, steht noch nicht endgültig fest. Auch die Kriterien der Qualifikation müssen sich erst noch herauskristallisieren. Allzu hoch wird die neue Eintrittsbarriere wohl nicht werden.
Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.
Pflicht zur Fortbildung
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat nun auch der Bundesrat durchgewunken.
Fortbildungspflicht: Erleichterung für Makler und Verwalter
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sind künftig bekanntlich verpflichtet, sich alle drei Jahre in einem Umfang von 20 Stunden weiterzubilden. Das Bundeswirtschaftsministerium kommt ihnen aber nun bei der Erfüllung ihrer Nachweis- und Informationspflichten entgegen.
Fortbildungsregeln für Makler gelockert
Neue Spielregeln für Makler und Verwalter
Seit dem 1. August 2018 gelten neue Berufszulassungsregeln für WEG- und Mietwohnungsverwalter. Zudem ist nun auch die Weiterbildungspflicht in Kraft – sowohl für Wohnimmobilienverwalter als auch für Immobilienmakler. Die Verbände wollen sich nicht auf diesen minimalen Anforderungen ausruhen.