Karriere

Was sich hinter den Klauseln im Arbeitsvertrag verbirgt

Wenn der erfolgreiche Bewerber endlich seinen Anstellungsvertrag in den Händen hält, steht er nicht selten vor einem Problem: Hat er die Bedeutung der verschiedenen Formulierungen wirklich richtig verstanden? Was die verschiedenen Klauseln im Arbeitsvertrag bedeuten und welche Konsequenzen sich daraus später ergeben, erläutert Frank Lenzen, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Sibeth in Frankfurt am Main.

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Mainzer OB muss Strafe zahlen

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Neue Richter beim BGH und BVerfG

Beim Bundesgerichtshof (BGH) und am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gibt es Neuzugänge.

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Neuer BGH-Richter im für Immo-Fonds zuständigen Senat

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen neuen Richter im zweiten Senat….

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IVG: Nach BGH-Urteil muss Aufsichtsrat neu geordnet werden

Die Bonner IVG Immobilien muss ihren Aufsichtsrat neu ordnen: Detlef Bierbaum (69), der seit Mai 2004 den Vorsitz im Aufsichtsrat führte, gehört dem Gremium nicht mehr an. Hintergrund für den Wechsel an der Spitze ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Das nun rechtskräftig gewordene Urteil aus dem Jahr 2011 erklärt Bierbaums erneute Wahl in den Aufsichtsrat am 20. Mai 2010 für nichtig.

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Mehr Rechte für Geschäftsführer

Wer den Aufstieg vom Angestellten zum Geschäftsführer geschafft hat, der ist oben angekommen. Der vergrößerte Gestaltungsspielraum spiegelt sich nicht nur in der Verantwortung für das Unternehmen, sondern auch in der eigenen Absicherung wider. Denn der Schutz, der bislang durch Arbeitsgesetze gesichert war, fällt weg. Nun gilt es eigenständig zu verhandeln. Doch erste Gerichtsurteile gestehen auch angestellten Geschäftsführern wieder einige Arbeitnehmerrechte zu, erläutert Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke.

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Frenzel und Wicke sollen in Hochtief-Aufsichtsrat aufrücken

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Jürgen Schneider soll erneut vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat den Ex-Baulöwen Jürgen Schneider wegen gewerbsmäßigen Betrugs in sechs Fällen angeklagt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Schneider selbst spricht von „alten Sachen“ und sagt, er habe „Anleger schützen“ wollen und dafür „Gebühren“ verlangt. Ob das Gericht die Anklage zulässt, steht wohl noch nicht fest.