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Mainzer OB muss Strafe zahlen

Lars Wiederhold
22. Oktober 2010
Jens Beutel, Oberbürgermeister von Mainz.
Bild: law

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat dem Mainzer Oberbürgermeister Jens Beutel per Strafbefehl auferlegt, 9.600 Euro zu zahlen. Der Grund: Der OB und Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Mainz war 2004 mitsamt Ehefrau auf Einladung der Stadtwerke-Tochter Überlandwerke Groß-Gerau (UWG) nach Süditalien gereist und hatte die Reise als Aufsichtsratsvergütung bei den Mainzer Stadtwerken abgerechnet. Diese sind auch im Immobiliengeschäft tätig, beispielsweise bei der gemeinsamen Entwicklung des Mainzer Zollhafens mit Vivico. Die Staatsanwaltschaft sah in Beutels Reisekostenabrechnung den Vorwurf der Untreue begründet, weil ein unmittelbarer dienstlicher Bezug gefehlt habe, ebenso wie bei bei den Stadtwerke-Vorständen Werner Sticksel und Detlev Höhne, die ebenfalls an der Reise teilgenommen hatten und Anfang des Jahres deshalb jeweils 12.000 Euro Strafe berappen mussten. Laut Beutel wurde auf der Reise die Übernahme der von der RWE gehaltenenen UWG-Anteile besprochen. Weitere Ermittlungen gegen Beutel, die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Wohnbau-Affäre umfassten, hat die Staatsanwaltschaft nun eingestellt.

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