Die letzten 100 Tage im Büro ...
Für die ersten 100 Tage in einer neuen Position gibt es nicht selten einen Einarbeitungsplan. Doch auch die letzten 100 Tage wollen gut geplant sein, denn gerade in der überschaubaren Immobilienwirtschaft trifft man sich immer wieder. Wer den Arbeitgeber wechselt, zeitweise Eltern- bzw. Pflegzeit nimmt oder in den Ruhestand geht, sollte seinen Abschied daher gut vorbereiten. Doch nicht alles, was praktisch ist, ist auch erlaubt. Absprachen mit dem Arbeitgeber sind nötig.
„Neue Kontaktdaten“, „Neue Adressdaten – new contatct details“ oder ähnliche Formulierungen finden sich in der Betreffzeile, wenn ein Angestellter das Unternehmen verlässt. Sich per E-Mail bei Kunden und Geschäftspartnern zu verabschieden, ist sinnvoll, denn so knüpft man weiter sein Netzwerk und ist nicht plötzlich „weg“. Doch bevor der Angestellte auf „senden“ klickt, sollte er mit seinem Chef sprechen.
„Inhalt, Zeitpunkt und Adressaten einer solchen E-Mail sollten mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden“, sagt Thomas Körzel, selbstständiger Karrierecoach. Als Versendezeitpunkt empfiehlt er zwei Wochen vor Ausscheiden aus dem Unternehmen. So bleibe noch ausreichend Zeit, dass sich Geschäftspartner noch einmal melden könnten. Wichtig sei zu klären, ob die neuen Kontaktdaten auch in der E-Mail genannt werden dürfen. Handelt es sich bei dem neuen Arbeitgeber um einen direkten Wettbewerber, könnte der Chef die Angabe verbieten. Dieser Arbeitsanweisung sei auch unbedingt Folge zu leisten, so Körzel. Eine Zuwiderhandlung könnte eine fristlose Kündigung nach sich ziehen und der Betroffene noch ausstehende Zahlungen verlieren. Auch das Versenden der offiziellen Firmen-E-Mail vom privaten Account ist nicht erlaubt und entbindet nicht von einer entsprechenden Arbeitsanweisung. Eine mögliche Lösung wäre eine E-Mail zur Verabschiedung zu senden, um sich dann nach Antritt der neuen Stelle die wichtigsten Adressen neu zu besorgen und die alten Geschäftspartner zu informieren.
Etwas anders verhält es sich, wenn der Angestellte nur temporär aussteigt, um Angehörige zu pflegen, in den Mutterschutz bzw. Elternzeit geht oder ein Sabbatical nimmt. In einer solchen E-Mail sollte erläutert werden, wer künftig der Ansprechpartner für die Kunden ist, dass im Notfall auch noch ein Kontakt über Kollege XY hergestellt werden kann – und wann die Auszeit beendet ist. Für Ruheständler entfällt Letzteres, aber auch sie könnten darauf verweisen, dass sie im Notfall noch greifbar wären. Besonders enge Kontakte könnten auch mit einem handschriftlich unterschriebenen Brief bedacht werden, „allerdings sollten nicht 400 verschickt“ werden, sagt der Coach.
Aufgabenübergabe und Arbeitszeugnis frühzeitig planen
Doch bevor es an die Verabschiedung geht, sollte mit dem Chef abgesprochen werden, wann und an wen die eigenen Aufgaben übergeben werden sollen. Hier kann der Angestellte bereits einen praktikablen Vorschlag unterbreiten. Der Arbeitgeber bestimmt, wann der Weggang den Kollegen mitgeteilt wird, um unnötige Unruhe oder Nachfolgegerangel zu verhindern. Zu spät sollte das jedoch nicht geschehen, sagt Körzel, und rät, es vier bis acht Wochen vor dem Ausscheiden publik zu machen.
Bis dahin sollte auch geklärt werden, wer das Arbeitszeugnis schreibt – der Chef oder die Personalabteilung? Liefert der Angestellte eine Liste mit seinen bisherigen Aufgaben, Positionen und Erfolgen als Formulierungshilfe? Leider sei es die absolute Regel, dass das Arbeitszeugnis zum Ausstieg nicht vorliegt, weiß der Karrierecoach aus Erfahrung. Da es nach dem Weggang viel schwieriger ist, ein Zeugnis zu erhalten, sollte man sich frühzeitig darum kümmern. Zumal es der Angestellte ist, der die Bescheinigung für spätere Bewerbungen benötigt.
Etwa vier Wochen vor Vertragsende ist auch ein guter Zeitpunkt, um sich mit dem Chef auf einen Kaffee außerhalb der Firma zu verabreden, vielleicht in der letzten Woche vor dem Ausscheiden. Alternativ kann die Einladung auch in die Kantine erfolgen. Lehnt dieser ab, ist das kein Beinbruch. So ein Gespräch in der letzten Woche bietet sich an, um z.B. auch eine mögliche künftige Zusammenarbeit auszuloten oder sich einfach nur noch einmal zu unterhalten.
Am letzten Arbeitstag wird dann im Kreise der Kollegen angestoßen. Der Vorgesetzte sollte auf jeden Fall mit dabei sein. Ob der Ausstand während der Arbeitszeit, am Nachmittag, um die Mittagszeit oder erst nach der Arbeit stattfindet, sollte wiederum mit dem Chef abgesprochen werden.
Egal, ob man selbst gekündigt hat oder aber gekündigt wurde – es muss für beide Seiten das Ziel sein, vernünftig auseinanderzugehen, betont Körzel. Denn gerade in der Immobilienbranche sind Netzwerke sehr wichtig. Aber auch ganz egoistische Gründe sprechen dafür: Für das Selbstwertgefühl des ausscheidenden Angestellten ist es förderlich, wenn sein Ausscheiden geplant läuft. Genauso sollte das Unternehmen sehr daran interessiert sein, dass der Ex-Mitarbeiter es mit einem positiven Bild verlässt, denn die Chancen, sich wieder in neuen Konstellationen zu begegnen, sind in der Immobilienbranche groß. (sma)
In der nächsten Ausgabe lesen Sie, was Unternehmen beim Ausscheiden eines Mitarbeiters beachten sollten.