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Kontrolle im zweiten Anlauf

Die Kandidaten für die freien Plätze im Aufsichtsrat der Gewerbe-AG TLG stehen fest. Aktionärsschützer sind skeptisch.

Harald Thomeczek
02. Mai 2019

Eigentlich wollte TLG-Großaktionär Ouram, der aktuell etwas weniger als 30% hält, Anfang 2019 auf einer außerordentlichen Hauptversammlung (HV) vier eigene Kandidaten in den sechsköpfigen Aufsichtsrat wählen lassen. U.a. sollten Aufsichtsratschef Michael Zahn, Vorstandsvorsitzender von Deutsche Wohnen, und sein Stellvertreter Michael Bütter außer der Reihe abgewählt werden, obwohl ihre Mandate ohnehin mit der HV 2019 enden. Doch dann veröffentlichte Zahn einen Brandbrief, in dem er davor warnte, TLG könne „zukünftig von einem Minderheitsaktionär kontrolliert werden, ohne dass dieser den anderen Aktionären die Möglichkeit gibt, ihm Aktien im Rahmen eines Kontrollübernahmeangebots anzudienen“. Daraufhin zog Ouram seinen Antrag zurück.

Als Trostpflaster durfte Ouram Jonathan Lurie für Claus Nolting, der sein Mandat Ende 2018 vorzeitig niederlegt hatte, in das Gremium schicken. Lurie ist nun einer von drei Kandidaten, die der bestehende Aufsichtsrat vorschlägt. Auch Klaus Krägel, Vorstandsvorsitzender von DIM Holding, steht auf dieser Wunschliste. Dritter Kandidat ist Lars Wittan, Noch-Vizechef bei Deutsche Wohnen.

Mit Lurie, Krägel und Intown-Chef Sascha Hettrich, der seit 2018 im TLG-Aufsichtsrat sitzt und ebenfalls dem Ouram-Lager zugerechnet wird, würde Ouram die Hälfte der TLG-Aufseher stellen. Sollte auch der Vorsitzende des Aufsichtsrats aus dem Kreis der Ouram-Schützlinge kommen, könnte der größte Einzelaktionär de facto das Sagen haben. Der aktuelle Aufsichtsrat macht keinen Wahlvorschlag für den Aufsichtsratsvorsitz.

„Auch wenn der große Umsturz nach der abgeblasenen außerordentlichen HV diesmal bei der Aufsichtsratswahl ausfällt, gibt es doch Bedenken gegen die Kandidatenzusammenstellung“, sagt Michael Kunert von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Zwar seien weiterhin auch unabhängige Mitglieder für das Kontrollgremium vorgesehen, „aber zwei größere Aktionäre mit einem Minderheitenanteil können den Aufsichtsrat zusammen kontrollieren, eventuell sogar Ouram alleine.“

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