Gebäudereiniger entlastet
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zur Qualitätssicherung vereinbart.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter setzen sich seit dem Herbst vergangenen Jahres mit dem Problem auseinander, dass die Arbeitgeber in der Gebäudereinigungsbranche häufig kurze Zeit nach Tariferhöhungen die Leistungsanforderungen an ihre Mitarbeiter hochschraubten. Die erkämpfte Lohnerhöhung hatte also jeweils ihren Preis. Die Verhandlungspartner präsentierten nun eine Lösung. Der permanent wachsende Leistungsdruck soll dazu auf zwei Weisen begrenzt werden: „Erstens müssen die Beschäftigten durch Schulung in die Lage versetzt werden, die Vorgaben zu schaffen. Zweitens müssen die Arbeitsbedingungen so geregelt sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund bleiben – und zwar an Körper und Seele“, berichtet Ulrike Laux, IG-Bau-Bundesvorstandsmitglied. Dazu zähle auch die zweckmäßige Gestaltung der Arbeitsaufgabe. „Für die bessere Qualifizierung haben wir deshalb einen Rahmenlehrplan ausgearbeitet.“
Anforderungen an die Arbeitsbedingungen will die IG Bau in Kürze in einer zusammen mit den Arbeitgebern erstellten Broschüre veröffentlichen. Diese soll die Grundlage dafür bieten, Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in eigener Verantwortung zu etablieren oder mit ihrer Hilfe ein bereits bestehendes Arbeitsschutzsystem zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend anzupassen. Parallel kündigt die Gewerkschaft an, Betriebsräte, die mit ihren Arbeitgebern Betriebsvereinbarungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz abschließen wollen, zu unterstützen.
Der Rahmenlehrplan soll Vorarbeiter in der Branche ansprechen. Diese seien daraufhin wiederum gefordert, die Kollegen ihrer Arbeitsgruppen so einzuweisen, dass sie einerseits zwar effizient reinigen, aber auch genau wissen, welche Arbeiten der Kundenauftrag überhaupt umfasst. Zum Teil verlangten die Kunden nämlich mehr, als sie bezahlen. Außerdem sind die Vorarbeiter dazu aufgerufen, einzuschreiten, wenn sich später herausstellt, dass der Arbeitsumfang ihrer Mitarbeiter trotz Schulung nicht in der vorgegebenen Zeit zu schaffen ist.