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Artenschutz für alte Hasen

Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs für neue Berufszulassungsregeln für Immobilienmakler und WEG-Verwalter wurden in der jüngsten Sitzung des Bundesrats abgeschmettert. Und es kommt sogar noch besser: Ein Vorschlag des Wirtschaftsausschusses, der das Gesetz entschärfen würde, fand eine Mehrheit.

Harald Thomeczek
20. Oktober 2016
Der Bundesrat empfiehlt eine Ausweitung des vorgesehenen Bestandsschutzes für alte Hasen.
Bild: nik

Seit mehr als sechs Jahren am Markt tätige Makler und Verwalter sollen nun doch keine Sachkundeprüfung ablegen müssen. So steht es auch im Gesetzentwurf. Der Verbraucherschutzausschuss hatte jedoch argumentiert, dass eine mehrjährige Tätigkeit nicht zwingend auf die erforderliche Sachkunde schließen lässt, und darum darauf gedrungen, sogenannte alte Hasen nicht zu verschonen. Für diese Empfehlung fand sich im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.

Im Gegenteil: Stattdessen soll bei der Prüfung, ob ein Gewerbetreibender ein alter Hase ist, nun auch die Sachkunde berücksichtigt werden, die er eventuell in unselbstständiger Tätigkeit erworben hat. So empfahl es der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf macht dagegen für eine Befreiung von der Pflicht zum Sachkundenachweis zur Auflage, dass ein Makler oder Verwalter „ununterbrochen selbstständig“ gearbeitet haben muss.

Aufatmen können auch Mitarbeiter von gewerbetreibenden Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern: Anders als vom Verbraucherschutzausschuss vorgeschlagen, soll von diesen nun doch keine Sachkundeprüfung verlangt werden. Der Ausschuss wollte auf diese Weise sicherstellen, dass Kunden ausschließlich mit „fachkundigen und gewissenhaften“ Mitarbeitern konfrontiert werden.

Dagegen stieß auch ein weiterer Vorschlag des Wirtschaftsausschusses auf Gegenliebe im Bundesrat: Makler und Verwalter sollen mehr Zeit bekommen, ihren Alte-Hasen-Status zu belegen oder eben eine Sachkundeprüfung abzulegen und alle sonstigen vorgesehenen Berufszulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Konkret sollen sie dafür nun zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit haben.

Die weiteren Ergebnisse: Immobilienmakler sollen, anders als WEG-Verwalter, keine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Im Referentenentwurf war dies noch angedacht, und der Verbraucherschutzausschuss hatte eine Versicherungspflicht auch für Makler nun nachträglich im Gesetzentwurf verankern wollen – vergeblich. Und: Kundenberatungskompetenzen sowie „Fachkenntnisse zu energetischen Eigenschaften von Immobilien“ – Stichwort: energetische Modernisierung – sollen in einer Sachkundeprüfung nun auch nicht nachgewiesen werden müssen.

Eine Mehrheit fand hingegen auch die dritte Einlassung des Wirtschaftsausschusses: Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten sollen die Auswirkungen des Gesetzes evaluiert werden.

Sobald die Stellungnahme des Bundesrats die Regierung erreicht, hat diese sechs Wochen Zeit, sich ihrerseits dazu zu äußern und den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2016 abzuschließen, sodass das Gesetz im vierten Quartal 2017 in Kraft treten könnte, zeitgleich mit der Rechtsverordnung, in der u.a. die Inhalte der Sachkundeprüfung festgelegt werden. Diese erarbeitet das Ministerium derzeit.

Lesen Sie hierzu auch den Kommentar „Gleiches Recht für alle„.

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