← Zurück zur Übersicht

Reise: Wann gibt es Geld fürs Essen?

Lars Wiederhold
06. Oktober 2011

Das Essensgeld für Geschäftsreisende ist der Verpflegungsmehraufwand, der vom Arbeitgeber gezahlt oder in der Steuererklärung geltend gemacht wird. Für die Höhe ist die Abwesenheit vom üblichen Arbeitsort entscheidend. Die Pauschalbeträge sind gestaffelt: 24 Std. abwesend gibt 24 Euro, 14 bis unter 24 Std. gibt 12 Euro, acht bis unter 14 Std. gibt 6 Euro, darunter nichts. Gerechnet wird pro Kalendertag. „Dass es auf einer Messe vielerorts kostenlos Verpflegung gibt, schadet nicht, ebenso wenig Einladungen von Geschäftspartnern“, sagt Rechtsanwalt Frank Lenzen, Beiten Burkhardt (A1.511). Lädt der Arbeitgeber zum Essen ein, muss ein beruflicher Rahmen gegeben sein. „Wenn der Arbeitgeber sagt, wir fahren eine Woche nach Malle zum Essen und Trinken, dann ist das ein zu versteuernder Sachbezug“, verdeutlicht Lenzen.

Karriere
Netzwerk Fore geht unter die Recruiter

Zusammen mit dem Headhunter Thomas Grynia baut das Nachwuchsnetzwerk Future of Real Estate (Fore) die Plattform Fore Talents auf, die zum Jahreswechsel an den Start gehen soll. Ziel ist es, Mitgliedern des Netzwerks Zugang zu Einsteigerjobs vom ersten Praktikum über eine Werkstudentenstelle bis zu Positionen für Young Professionals zu vermitteln.

Karriere
Immofrauen ehren Nachwuchs

Mit Ingeborg-Warschke-Nachwuchspreis hat der Verein Frauen in der Immobilienwirtschaft drei Abschlussarbeiten von jungen Absolventinnen ausgezeichnet.

Karriere
Drei Fragen an Bushra Nadeem

Frau Nadeem, wie bereiten Sie sich als Personalberaterin auf die drei Tage Expo Real vor?