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Der Arbeitsauftrag kommt per SMS

In Deutschland sind Unternehmen ab einer Größe von zwanzig Arbeitsplätzen verpflichtet, mindestens 5% davon mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen – oder Ausgleichsabgaben zu zahlen. Die Niederberger-Gruppe in Berlin beschäftigt seit einigen Jahren Hörgeschädigte und hat seitdem viel über Kommunikation gelernt.

Sonja Smalian
31. Januar 2013
Bei gemeinsamen Schulungen der hörenden und der hörgeschädigten Mitarbeiter sind zwei Gebärdendolmetscher mit dabei.
Bild: NIEDERBERGER

Körperlich mobile Menschen suchte der Gebäudedienstleister. Das Integrationsamt schickte ihm daraufhin einen hörgeschädigten Bewerber zum Probearbeiten. Die Erfahrungen seien sehr positiv gewesen, sagt Betriebsleiter Peter Hollmann. Inzwischen ist die Zahl der Hörgeschädigten im Unternehmen auf fünf gewachsen, von insgesamt 16 schwerbehinderten Mitarbeitern. Bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes für die Hörgeschädigten habe das Unternehmen finanzielle Hilfe erhalten: So wurde beispielsweise das Fahrzeug für einen Kraftfahrer mit weiteren Spiegeln sowie einem Kamerasystem fürs Rückwärtsfahren ausgestattet.

Als Hilfe für die Alltagskommunikation werden SMS oder schriftliche Nachrichten verwendet. Oder aber ein hörender Teamkollege wird per Telefon um die Weitergabe von Informationen gebeten. Bei den inzwischen gemeinsam durchgeführten Schulungen zu Produkten, Techniken und Arbeitsschutz sind zudem Gebärdensprachendolmetscher dabei, die das Integrationsamt stellt. Sie sensibilisierten die Hörenden u.a. für ihre eigene Körpersprache und zeigten ihnen, wie schwierig es ist, von den Lippen abzulesen, selbst bei bekannten Texten. Das funktioniert nämlich nur in Agentenfilmen richtig gut.

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