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IG Bau fordert Kurzarbeitergeld für Minijobber

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) fordert die Bundesregierung auf, auch Minijobbern in der Coronakrise den Zugang zu staatlicher Hilfe – sprich: Kurzarbeitergeld – zu gewähren. Im Blick hat die Gewerkschaft nicht zuletzt die rund 200.000 geringfügig Beschäftigten in der Gebäudereinigung.

Harald Thomeczek
24. März 2020

Aktuell erhalten geringfügig Beschäftigte kein Kurzarbeitergeld, weil sie von der Arbeitslosenversicherung ausgenommen sind. Die Versicherungspflicht ist aber Voraussetzung für den Anspruch auf diese Leistung. Viele Minijobber in der Gebäudereinigung bangten daher um ihre Existenz, da „nur noch wenig gearbeitet“ werde, so die IG Bau.

„Wir fordern von der Bundesregierung umgehend eine Nachversicherung der Betroffenen, damit sie Kurzarbeitergeld erhalten können“, sagt Ulrike Laux, Bundesvorstandsmitglied der IG Bau. Gleichzeitig fordert Laux von der Bundesregierung, das Kurzarbeitergeld auf 90% zu erhöhen. Die Arbeitgeber sollen das Kurzarbeitergeld dann bis zur vollen Höhe aufstocken.

Derzeit übernimmt die Arbeitsagentur 60% (bzw. 67% bei Beschäftigten mit Kind) des entgangenen Nettolohns. In der Gebäudereinigung beträgt der Mindestlohn im Westen 10,80 Euro die Stunde (im Osten gilt das ab dem 1. Dezember 2020). „Bei Kurzarbeit bleiben davon nur 6,48 Euro übrig – das ist zum Leben zu wenig“, rechnet Laux vor.

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