Die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter bleibt
Der Bundestag hat über das Fortbestehen der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und -verwalter entschieden. Die neue Regelung fällt für die beiden Berufsgruppen unterschiedlich aus.
Nach einer monatelangen Debatte hat der Bundestag beschlossen, dass die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter bestehen bleibt. Für Makler entfällt sie jedoch. Die bisherige Regelung, die mindestens 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren für beide Berufsgruppen vorgesehen hat, sollte im Zuge von Bürokratieabbau gestrichen werden. Nun haben die Abgeordneten sich für eine Zwischenlösung entschieden.
So sind Verwalter weiterhin verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden fortzubilden. Bürokratische Entlastung soll aber der Wegfall von Berichtspflichten schaffen. Zudem müssen Nachweise über geleistete Stunden nur noch drei statt fünf Jahre lang aufbewahrt werden. In der Drucksache des Bundestages heißt es dazu: „Durch das Gesetz werden im Interesse des Bürokratierückbaus entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten gestrichen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden.“ Als weitere Entlastung – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen – gilt zudem nun die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes, wenn es nach Antragstellung keine Gegenargumente durch eine zuständige Behörde innerhalb von drei Monaten gibt.
Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), begrüßt die Entscheidung. Er sagt: „Bürokratierückbau bedeutet, den Aktenkeller aufzuräumen. Er bedeutet nicht, eine tragende Wand aus dem Haus zu reißen. Genau diese tragende Wand wäre die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter gewesen.“ Der Verband hatte sich in den vergangenen Monaten wie viele andere Vertreter von Immobilienverwaltern und Maklern, aber auch Verbraucherschützern gegen die vollständige Abschaffung der Weiterbildungspflicht ausgesprochen. „Der Bundestag hat im Gegensatz zum Bundeswirtschaftsministerium erkannt, dass fachliche Mindeststandards kein überflüssiger Papierkram sind, sondern Qualität, Verbraucherschutz und Rechtssicherheit abbilden“, fasst Kaßler zusammen.
Keine Pflichtstunden mehr für Makler
Dass die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter bestehen bleibt, für Makler jedoch entfällt, begründete der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie durch die unterschiedlichen Ausrichtungen der beiden Tätigkeiten. Weiterhin notwendig für die Verwalter seien Weiterbildungen, weil sie Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung für Dritte erbringen dürfen. Das setze aktuelle Rechtskenntnisse voraus und stütze eine Fortbildungspflicht als verhältnismäßigen Standard. Ein weiteres Argument war die fortlaufende treuhänderische Vermögensverwaltung, die in dem Berufsbild im Gegensatz zur Maklertätigkeit geleistet wird.
„Diese Differenzierung ist sachgerecht, denn Verwalter tragen eine erhebliche Verantwortung. Sie haben regelmäßig Vermögenswerte in Millionenhöhe zu betreuen – neben den Immobilien selbst insbesondere die Erhaltungsrücklagen und sonstigen Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaften“, stimmt Sandra Möller, Vorständin des Verbraucherverbands Wohnen im Eigentum, der Argumentation zu.
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