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Wohnungswirtschaft mit neuem Tarifvertrag

In der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifvertragsparteien für die rund 64.000 Beschäftigten in der Deutschen Wohnungswirtschaft geeinigt. Gestern endete die zweiwöchige Erklärungsfrist und somit ist der neue Tarifvertrag gültig.

Sonja Smalian
09. Juli 2015
Der Tarifvertrag für die Wohnungswirtschaft hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017.
Bild: BilderBox.com

Er hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017 und sieht eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,4% ab dem 1.Juli 2015 vor. Für die unteren Lohn- und Gehaltsgruppen gibt es einen Mindestbetrag von 70 Euro. In einer zweiten Stufe, zum 1. Juli 2016, werden die Löhne und Gehälter um weitere 2,2% angehoben.

Für die Ausbildungsvergütungen gelten andere Regelungen. Sie werden ab dem 1. Juli dieses Jahres um 30 Euro und ein Jahr später um weitere 25 Euro erhöht.

Die Gespräche über die Modernisierung des Manteltarifvertrags werden im kommenden Jahr fortgesetzt, sagt Prof. Dr. Michael Worzalla, Vorstand des Arbeitgeberverbands der Deutschen Immobilienwirtschaft (AGV). Danach gehe es dann in die Verhandlungen für einen Tarifvertrag zum demografischen Wandel. Dies war eine Forderung der Gewerkschaften, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), gewesen. Dabei werde es um Themen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie Beruf und Familie gehen, sagt Worzalla. Aber auch um die Frage, ob Unternehmen beispielsweise für ältere Beschäftigte Weiterbildungen verpflichtend machen könnten.

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