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Verpflichtende Fortbildungen auf der Kippe

Verbandsanhörungen. Um Bürokratiekosten zu senken, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Fortbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und -verwalter überprüfen. Die Vertreter beider Berufsfelder verteidigen jedoch die bestehende Regelung.

Janina Stadel
23. Oktober 2025
Fortbildungen stehen bei Maklern und Verwaltern regelmäßig auf dem Plan.
Quelle: Imago, Urheber: Westend61

Gut sieben Jahre nach der Einführung der Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und -verwalter prüft die Bundesregierung, ob sie in der jetzigen Form weiterhin bestehen soll. Begründet wird dieser Schritt durch den Koalitionsvertrag aus dem Frühjahr 2025, in dem ein Bürokratierückbau vereinbart wurde. Ziel ist es, Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25% zu senken, das entspricht rund 16 Mrd. Euro jährlich. Eine Möglichkeit der Kosteneinsparung sieht das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in der Aufhebung der bestehenden Regel, die 20 Stunden Fortbildung in drei Jahren vorschreibt, und hat bereits Kontakt zu Verbänden aufgenommen, die ein Statement zu möglichen Änderungen abgeben können. Über die Notwendigkeit von Weiterbildungen seien sich die Verantwortlichen zwar im Klaren, wollen die regelmäßige Durchführung jedoch künftig in die alleinige Verantwortung der Gewerbetreibenden legen, erklärt das Ministerium gegenüber der Immobilien Zeitung (IZ).

Beim Immobilienverband Deutschland (IVD) stößt eine Abschaffung der Pflichtstunden auf Unmut. Im Rahmen einer Verbandsanhörung wurde der IVD um ein Statement gebeten, der Standpunkt von Geschäftsführer und Syndikusanwalt Christian Osthus sei sofort klar gewesen: „Eine Lockerung oder gar Abschaffung der Weiterbildungspflicht ginge klar zulasten des Verbraucherschutzes.“ Er erklärt: „Auch wenn sich die Branche bereits stark professionalisiert hat, sorgt die Weiterbildungsverpflichtung dafür, dass dieses Niveau gehalten und weiterentwickelt wird.“ Er betont zudem, dass sich das Weiterbildungsangebot für Makler durch die bestehende Regelung „spürbar verbessert und professionalisiert hat“, denn: „Es gibt heute mehr spezialisierte, qualitativ hochwertige Formate, von denen die Praxis profitiert.“ In den vergangenen Jahren sei das vor allem mit Blick auf die Energiekrise, den Ukraine-Krieg und die Zinswende wichtig gewesen, da diese Ereignisse Einflüsse auf Immobilientransaktionen genommen zu neuen Herausforderungen führten.

Ähnlich sieht das auch Martin Kaßler, der als Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) spricht. Als Vertreter von Immobilienverwaltern geht er sogar noch einen Schritt weiter und merkt an, dass es für Angehörige seines Berufsstands umso wichtiger ist, in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen auf dem Laufenden zu bleiben, weil „der Verwalter im Gegensatz zum Makler einer treuhänderischen Tätigkeit nachgeht und dafür in der Haftung ist.“ Für ihn ist klar, dass der vorgeschriebene Zeitaufwand ohnehin von den meisten überschritten wird, da die Pflichtzeit nicht ausreicht, um sich über alle Neuerungen zu gesetzlichen Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften, Vorgaben zu Energieeffizienz, Klimaschutz und über den Werterhalt von Immobilien zu informieren.

Kontrollen bislang stichprobenartig

Das Argument des Bürokratieabbaus hält Kaßler für schwach, denn die Kontrollen gebe es nur unregelmäßig. „Allenfalls erfolgen Stichproben“, berichtet er von seinen Erfahrungen aus den vergangenen Jahren. Er erklärt, dass WEG- und Mietverwaltungen ihre Nachweise nicht an das Gewerbeaufsichtsamt oder ähnliche Einrichtungen einsenden, sondern nur auf Nachfrage bereithalten müssen.

Das bestätigt Osthus auch für die Immobilienmakler. „Der bürokratische Aufwand ist überschaubar. Es müssen lediglich wenige Nachweise dokumentiert und archiviert werden. Diese Abläufe haben sich in der Branche längst eingespielt.“ So unterstützen die Verbände ihre Mitglieder bereits durch digitale Weiterbildungskonten, die auch von Mitarbeitern mitgenutzt werden können. „Auf Knopfdruck können entsprechende Weiterbildungs-Kontoauszüge gezogen und den Prüfbehörden vorgelegt werden“, beschreibt Osthus den Vorgang.

Eine Abschaffung der bestehenden Regelung hielte Stephan Kippes, Professor für Immobilienmarketing an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU) in Nürtingen-Geislingen, auch insofern für enttäuschend, als sie von der Mehrheit der Branchenakteure schon bei ihrer Einführung als Kompromiss zu einer damals geforderten Sachkundeprüfung angesehen wurde. „Um den Unmut zu verstehen, gehen wir in das Jahr 2013 zurück, und zwar zum Koalitionsvertrag, der ebenfalls von einer großen Koalition aus Union und SPD ausgehandelt wurde. Dort wurde der Sachkundenachweis versprochen“, sagt er. Doch am Ende blieb die Einführung der fachlich geforderten Zugangsvoraussetzung für den Beruf aus.

Vertreter von Immobilienmaklern und -verwaltern würden sich diesen jedoch auch heute wünschen. „Die Pflicht zur Weiterbildung wurde 2018 anstelle eines Sachkundenachweises eingeführt und war Konsens in der Großen Koalition. Dies jetzt rückgängig machen zu wollen, ist schon ein starkes Stück – haben wir doch wieder eine große Koalition“, schließt Kaßler ab.

Die Pflicht gilt seit 2018

Die derzeit gültige Regelung zur Fortbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter gilt seit 2018 und ist in der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Makler- und Bauträgerverordnung verankert. Sie besagt, dass Ausführende der beiden Berufsgruppen mindestens 20 Stunden berufsspezifische Fort- und Weiterbildungen in einem Zeitraum von drei Jahren nachweisen müssen. Kontrollen diesbezüglich erfolgen stichprobenartig durch Aufsichtsbehörden, in der Regel durch die Industrie- und Handelskammer (IHK). Bei Verletzung der Weiterbildungsverpflichtung drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.
Janina Stadel

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