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vdp-Akademie macht Vermittler fit für die WIKR

Die vdp Pfandbrief Akademie bietet einen Lehrgang zum „Fachberater Private Baufinanzierung“ an. Dieser ist auf die Anforderungen abgestimmt, die sich aus der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) ergeben. Angesprochen sind Bankmitarbeiter, aber auch freie Vermittler.

Harald Thomeczek
22. September 2016

Die vdp Pfandbrief Akademie bietet einen Lehrgang zum „Fachberater Private Baufinanzierung“ an. Der Premieren-Lehrgang ist auf Januar/Februar 2017 terminiert und auf eine Teilnehmergröße von bis zu 25 Personen ausgelegt. Veranstaltungsort ist die Frankfurt School of Finance & Management. Der Kurs besteht aus vier Modulen bzw. zwei Seminarblöcken mit einer Dauer von je zwei Tagen plus einer Abschlussklausur. Die vier Module sind als Paket oder einzeln buchbar. Das Paket kostet 2.400 Euro (plus Umsatzsteuer). Für die Prüfung fallen weitere 1.200 Euro an.

Der Lehrgang richtet sich an Vermittler privater Baufinanzierungen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Finanzbereich (Banklehre) oder ein entsprechendes Hochschulstudium absolviert haben und seit mindestens zwei Jahren in einem Kreditinstitut oder im Finanzbereich in der Immobilienfinanzierung tätig sind. Der Lehrgang ist auf die Anforderungen abgestimmt, die sich aus der Umsetzung der WIKR in deutsches Recht ergeben und die in der Anfang Mai 2016 in Kraft getretenen Immobiliar-Darlehensvergabe-Sachkunde-Verordnung konkretisiert sind.

Honorar-Immobiliardarlehensvermittler müssen seit Inkrafttreten der WIKR für eine Gewerbeerlaubnis ihre Sachkunde nachweisen. Davon ausgenommen sind nur sogenannte alte Hasen, also solche freien Vermittler, die mindestens seit dem 21. März 2011 nachweislich ununterbrochen tätig sind. Sie müssen keine IHK-Prüfung ablegen. Allen anderen sei gesagt: Der vdp-Lehrgang decke einen großen Teil der von der IHK für die Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK geforderten Fachthemen ab, heißt es bei der vdp Pfandbrief Akademie.

Primär versteht die Akademie den Lehrgang jedoch als Angebot für Bankmitarbeiter: „Auf sie ist unser Lehrgang vor allem zugeschnitten. Für sie ist zwar keine IHK-Sachkundeprüfung vorgesehen. Sie sind aber keineswegs aufgrund ihrer in der Sachkundeverordnung aufgeführten Berufs- bzw. Hochschulabschlüsse automatisch aus dem Schneider, denn: Die Verordnung präzisiert zwar die vom Gesetzgeber verlangten Kenntnisse und nennt Berufsabschlüsse, bei denen sie deren Vorhandensein unterstellt. Der Gesetzgeber verlangt aber auch die fortlaufende Aktualisierung der notwendigen Kenntnisse“ – siehe § 18a Abs. 6 Kreditwesengesetz. Und auch wenn in deutschen Kreditinstituten zumeist Mitarbeiter mit den in der Sachkundeverordnung genannten Berufsqualifikationen tätig sein dürften, gebe es sicher auch – v.a. unter externen Mitarbeitern in Tochtergesellschaften – solche, die nicht über einen der genannten Abschlüsse verfügen.

Mit anderen Worten: Um die Anforderungen der Bankaufsicht zu erfüllen, muss ein Kreditinstitut bei jedem einzelnen mit privaten Baukrediten befassten Mitarbeiter den Schulungsbedarf identifizieren und ihn gegebenenfalls entsprechend nachschulen, warnt die Akademie. „Der Kreis der Betroffenen ist recht groß, denn es geht hier sowohl um die direkt beratenden Mitarbeiter als auch z.B. um diejenigen, die die Bonitätsprüfung durchführen. Der Begriff des externen Bankmitarbeiters ist dabei in seiner Reichweite noch nicht ganz klar, im Zweifel aber wohl weit auszulegen und z.B. auch auf Mitarbeiter in Tochterfirmen anzuwenden.“

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