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Rechtssicherheit fehlt weiter

Energienetz. Der GdW warnt davor, dass Energieversorgungsprojekte wegen fehlender Sicherheit „faktisch auf Eis“ lägen.

Robin Lorenz-Göckes
26. März 2026

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und 29 weitere Verbände sprechen sich in einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium für eine „dauerhafte, rechtssichere und europarechtskonforme Regelung für Kundenanlagen“ aus. Hintergrund ist die drohende Einstufung von Bestandsanlagen als Teil der Verteilnetze.

Für Kundenanlagen sind bislang keine regulatorischen Betriebs- oder Entgeltgenehmigungen erforderlich. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs und in der Folge eines des BGH hatte diese Praxis infrage gestellt, woraufhin der Gesetzgeber eine Übergangslösung bis Ende 2028 verankert hat. „Für neue Kundenanlagen gibt es jedoch bislang keine vergleichbare Regelung, was neue dezentrale Energieversorgungsprojekte in der Wohnungswirtschaft faktisch auf Eis legt oder mit aufwendigen Einzelfallprüfungen belastet“, heißt es nun vom GdW.

Die Atempause dürfe nicht dazu führen, dass die Arbeit an einer dauerhaften Lösung nachlässt, ermahnt der GdW. „Es ist dringend erforderlich, eine europarechtskonforme und bürokratiearme Lösung im Energiewirtschaftsgesetz zu verankern, sodass auch für Neuanlagen wieder rechtssicher geplant werden kann“, sagt Axel Gedaschko, der Präsident des GdW. Die Wohnungswirtschaft jedenfalls stehe bereit, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten. „Dafür brauchen wir verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen. Nur so können Mieterstrom- und Quartiersmodelle ausgebaut und bezahlbare Energielösungen sichergestellt werden.“

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