Plötzlich Prokurist - und was das mit sich bringt
In Zeiten flacher Hierarchien sind die Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen häufig begrenzt. Gleichzeitig wird den Angestellten immer mehr Projektverantwortung übertragen und unternehmerisches Handeln von ihnen erwartet. Damit sie diesen Aufgaben besser gerecht werden können, erhalten Angestellte oftmals Prokura. Die vermeintliche Auszeichnung kann große arbeitsrechtliche Veränderungen mit sich bringen, wie Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke, erläutert.
Sonja Riedemann: Mit dem Zeitpunkt der Ernennung zum Prokuristen darf der Angestellte das Unternehmen nach außen rechtsgültig vertreten. Die Ernennung wird zusätzlich im Handelsregister eingetragen.
Riedemann: Es gibt sowohl Einzelprokura wie auch gemeinschaftliche Prokura. Gerade bei großen Unternehmen wird allein schon aus Compliance-Gründen häufiger gemeinschaftliche Prokura verliehen, um ein Mehr-Augen-Prinzip sicherzustellen.
Unternehmen können intern die Rechte des Prokuristen begrenzen
Riedemann: Das kann und muss das Unternehmen selbstständig regeln. Zunächst gilt, dass der Prokurist im Außenverhältnis sowohl brancheninterne wie auch branchenübergreifende Geschäfte abschließen darf. Er ist also nach dem Handelsgesetzbuch nicht eingeschränkt. Es kann aber sein, dass das Unternehmen intern vertraglich festgelegt hat, dass der Prokurist nur zeichnungsberechtigt ist bis zu einer Höhe von beispielsweise 50.000 Euro. Für den Außenstehenden ist diese Einschränkung jedoch nicht erkennbar. Überschreitet der Prokurist seine intern festgesetzten Grenzen, dann sind seine abgeschlossenen Verträge trotzdem rechtsgültig – der Prokurist ist aber wohl schnell seinen Job los.
Riedemann: Zum einen, um Arbeitsabläufe bei der Abwesenheit des Geschäftsführers zu optimieren. Zum anderen ist es ein adäquates Mittel für ausländische Unternehmen, die sich in Deutschland engagieren. Solange sie hier noch keinen Geschäftsführer haben, können sie sich hier von einem Angestellten vertreten lassen.
Riedemann: Ein Zeichen der Wertschätzung ist es sicherlich, doch die geht nicht immer mit einer Gehaltserhöhung einher. Es ist sehr von der Unternehmensgröße abhängig, ob mit der Prokura nicht nur mehr Verantwortung einhergeht, sondern auch mehr Geld aufs Konto fließt. Arbeitsrechtlich kann sich die Situation dafür entscheidend ändern, auch wenn der Prokurist in der Praxis häufig keinen neuen Arbeitsvertrag bekommt. Mitunter wird er durch die Prokura zum leitenden Angestellten, und zwar im arbeitsrechtlichen Sinne.
Riedemann: Es entfallen bestimmte arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen. Beispielsweise können sich leitende Angestellte nicht in den Betriebsrat wählen lassen und das Arbeitszeitgesetz hat keine Gültigkeit, d.h. Überstunden sind zulässig. Auch der Kündigungsschutz ist stark ausgedünnt.
Riedemann: Vor der Beförderung sollte sich der Angestellte kritisch fragen, welche Motivation hinter der Ernennung steht. Denn es ist auch eine Möglichkeit, langjährige, unkündbare Mitarbeiter in eine unsichere, also eine abschussreife Position zu befördern. Das sollte jeder angehende Prokurist im Hinterkopf haben.
Wer Personalentscheidungen trifft, ist leitender Angestellter
Riedemann: Wenn der Prokurist auch selbstständig Einstellungen und Entlassungen vornehmen kann, dann ist das ein typisches Kennzeichen. Das gilt auch, wenn die Personalentscheidungen von den gemeinschaftlichen Prokuristen vorgenommen werden können.
Riedemann: Ja. Bei mittlerer und grober Fahrlässigkeit wird er anteilig oder sogar voll in die Haftung genommen. Wer seine Unterschrift unter ein Schriftstück setzt, muss das also vorher genau prüfen. Ein Verstecken hinter dem Geschäftsführer ist in dieser Hierarchieposition nicht mehr zulässig.
Das Interview führte Sonja Smalian.