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Planern droht ein Dilemma

Noch benötigen viele Planer in der Corona-Krise keine finanzielle Hilfe. In den kommenden Monaten rechnen die meisten aber mit einer Verdüsterung ihrer Lage.

Harald Thomeczek
07. Mai 2020

Bei Planern tritt die Krise um Monate verzögert ein, weil sie im Homeoffice bestehende Aufträge abarbeiten und im Moment noch Geld für alte Rechnungen erhalten“, sagt Joachim Brenncke, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer (BAK). Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK), ergänzt: „Schon jetzt ist abzusehen, dass die Probleme im Planungswesen z.B. durch nachgelagerte Rechnungslegung verzögert auftreten.“ Das Dilemma dabei: Viele Nothilfeprogramme laufen nur drei Monate – „aber viele Planer bekommen erst danach Probleme“, sagt Brenncke.

Die ersten Vorboten einer Krise sind schon da: Jedes zweite Büro (50%) beklagt laut einer Umfrage des Marktforschers Reiß & Hommerich im Auftrag von BAK und BIngK bereits jetzt, dass Kunden Aufträge auf Eis legen oder ganz absagen. Und die Auftragsakquise werde immer schwieriger, weil Bauherren Vergabeverfahren zurückstellten. Zu schaffen machen den Planern zudem Verzögerungen im Genehmigungsprozess (38%), die durch eine unterbesetzte öffentliche Verwaltung ausgelöst werden, sowie verzögerte Materiallieferungen auf der Baustelle und Personalengpässe bei den ausführenden Betrieben (jeweils 31%).

Nur 16% der gut 9.200 Befragten, davon rund 6.000 Architekten und 3.200 Ingenieure, haben jetzt schon Liquiditätsprobleme oder sehen, dass sich finanzielle Engpässe noch im ersten Halbjahr 2020 abzeichnen. Doppelt so viele (33%) rechnen damit, in der zweiten Jahreshälfte in Schwierigkeiten zu geraten.

Die Interessenvertretungen bringen sich darum schon frühzeitig mit einem Forderungskatalog in Stellung. Statt verbilligter Förderkredite sollen Zuschüsse ihren Mitgliedern Luft verschaffen. BAK und BIngK schweben außerdem eine „großzügige“ Bewilligung von Steuerstundungen und Absenkungen der Vorauszahlungen durch die Finanzbehörden sowie „großzügigere“ Verlustverrechnungsmöglichkeiten vor.

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