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Michael Fritzsche geht zu Hoffmann Liebs Fritsch & Partner

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Variable Vergütung gibt Anreize für Fehlverhalten

Vergütung und Compliance sind zwei Aspekte, die Hand in Hand gehen sollten, zumindest bei Unternehmen, die ihre ethischen Richtlinien nicht nur für die Ablage formuliert haben. Doch selbst bei engagierten Unternehmen hebeln die mit der variablen Vergütung gesetzten Anreize oftmals jegliche Compliance-Bemühungen aus. Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Osborne Clarke, appelliert in ihrem Gastbeitrag für eine zeitgemäße Gestaltung der variablen Vergütung, die konsequent auf die Unternehmensziele abgestimmt ist. Wenn Compliance-Verpflichtungen dazu zählen, müssen sie auch berücksichtigt werden, und zwar durch Boni oder Sanktionen.

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Dr. Stefanie Lejeune, seit 2010 Rechtsanwältin in der Berliner Kanzlei…

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Real-Estate-Team von Simmons & Simmons wechselt zu Orrick

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Das Frankfurter Real-Estate-Team von Simmons & Simmons ist zu Orrick…

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Hans-Gert Bovelett wechselt zu Orth Kluth

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Dr. Hans-Gert Bovelett wechselt zum Jahresanfang 2013 als Partner in…

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Falk Würfele wird Honorarprofessor an der Universität Siegen

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DLA Piper ist Juve-Immobilienkanzlei des Jahres