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Carsten Loll leitet Bereich Immobilien bei DLA Piper

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IVD-Bundesgeschäftsführer Sven R. Johns legt Amt nieder

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KNH Rechtsanwälte eröffnet Büro in Essen

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Michael Köhn verstärkt DSC Legal als Junior Partner

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Ulf Prechtel zum Partner von GTW Rechtsanwälte berufen

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Barbara Anzellotti verstärkt Graf von Westphalen & Partner

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Roland Bomhard leitet Real-Estate-Praxis von Hogan Lovells

Karriere

Plötzlich Prokurist – und was das mit sich bringt

In Zeiten flacher Hierarchien sind die Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen häufig begrenzt. Gleichzeitig wird den Angestellten immer mehr Projektverantwortung übertragen und unternehmerisches Handeln von ihnen erwartet. Damit sie diesen Aufgaben besser gerecht werden können, erhalten Angestellte oftmals Prokura. Die vermeintliche Auszeichnung kann große arbeitsrechtliche Veränderungen mit sich bringen, wie Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke, erläutert.

Karriere

Mehr Rechte für Geschäftsführer

Wer den Aufstieg vom Angestellten zum Geschäftsführer geschafft hat, der ist oben angekommen. Der vergrößerte Gestaltungsspielraum spiegelt sich nicht nur in der Verantwortung für das Unternehmen, sondern auch in der eigenen Absicherung wider. Denn der Schutz, der bislang durch Arbeitsgesetze gesichert war, fällt weg. Nun gilt es eigenständig zu verhandeln. Doch erste Gerichtsurteile gestehen auch angestellten Geschäftsführern wieder einige Arbeitnehmerrechte zu, erläutert Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke.