Carsten Loll leitet Bereich Immobilien bei DLA Piper
IVD-Bundesgeschäftsführer Sven R. Johns legt Amt nieder
KNH Rechtsanwälte eröffnet Büro in Essen
Michael Köhn verstärkt DSC Legal als Junior Partner
Ulf Prechtel zum Partner von GTW Rechtsanwälte berufen
Barbara Anzellotti verstärkt Graf von Westphalen & Partner
Roland Bomhard leitet Real-Estate-Praxis von Hogan Lovells
Plötzlich Prokurist – und was das mit sich bringt
In Zeiten flacher Hierarchien sind die Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen häufig begrenzt. Gleichzeitig wird den Angestellten immer mehr Projektverantwortung übertragen und unternehmerisches Handeln von ihnen erwartet. Damit sie diesen Aufgaben besser gerecht werden können, erhalten Angestellte oftmals Prokura. Die vermeintliche Auszeichnung kann große arbeitsrechtliche Veränderungen mit sich bringen, wie Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke, erläutert.
Mehr Rechte für Geschäftsführer
Wer den Aufstieg vom Angestellten zum Geschäftsführer geschafft hat, der ist oben angekommen. Der vergrößerte Gestaltungsspielraum spiegelt sich nicht nur in der Verantwortung für das Unternehmen, sondern auch in der eigenen Absicherung wider. Denn der Schutz, der bislang durch Arbeitsgesetze gesichert war, fällt weg. Nun gilt es eigenständig zu verhandeln. Doch erste Gerichtsurteile gestehen auch angestellten Geschäftsführern wieder einige Arbeitnehmerrechte zu, erläutert Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke.