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Plötzlich Prokurist – und was das mit sich bringt
In Zeiten flacher Hierarchien sind die Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen häufig begrenzt. Gleichzeitig wird den Angestellten immer mehr Projektverantwortung übertragen und unternehmerisches Handeln von ihnen erwartet. Damit sie diesen Aufgaben besser gerecht werden können, erhalten Angestellte oftmals Prokura. Die vermeintliche Auszeichnung kann große arbeitsrechtliche Veränderungen mit sich bringen, wie Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke, erläutert.
Mehr Rechte für Geschäftsführer
Wer den Aufstieg vom Angestellten zum Geschäftsführer geschafft hat, der ist oben angekommen. Der vergrößerte Gestaltungsspielraum spiegelt sich nicht nur in der Verantwortung für das Unternehmen, sondern auch in der eigenen Absicherung wider. Denn der Schutz, der bislang durch Arbeitsgesetze gesichert war, fällt weg. Nun gilt es eigenständig zu verhandeln. Doch erste Gerichtsurteile gestehen auch angestellten Geschäftsführern wieder einige Arbeitnehmerrechte zu, erläutert Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke.

Michael Fritzsche geht zu Hoffmann Liebs Fritsch & Partner
Variable Vergütung gibt Anreize für Fehlverhalten
Vergütung und Compliance sind zwei Aspekte, die Hand in Hand gehen sollten, zumindest bei Unternehmen, die ihre ethischen Richtlinien nicht nur für die Ablage formuliert haben. Doch selbst bei engagierten Unternehmen hebeln die mit der variablen Vergütung gesetzten Anreize oftmals jegliche Compliance-Bemühungen aus. Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Osborne Clarke, appelliert in ihrem Gastbeitrag für eine zeitgemäße Gestaltung der variablen Vergütung, die konsequent auf die Unternehmensziele abgestimmt ist. Wenn Compliance-Verpflichtungen dazu zählen, müssen sie auch berücksichtigt werden, und zwar durch Boni oder Sanktionen.

Dr. Stefanie Lejeune, seit 2010 Rechtsanwältin in der Berliner Kanzlei…
Real-Estate-Team von Simmons & Simmons wechselt zu Orrick
