Neue Regeln für FM-Studiengänge
Die German Facility Management Association (Gefma) hat ihre Richtlinie zu den Anforderungen an Facility-Management-Studiengänge modifiziert. Mit der neuen Richtlinie 610 berücksichtigt der Verband nun die jüngeren Entwicklungen in der Ausbildungslandschaft, u.a. durch die Bologna-Reform.
Die Neufassung der Richtlinie 610 ist vor allem durch die aufeinander abgestimmte Betrachtung von Bachelor- und Masterstudiengängen gekennzeichnet. Mitte der neunziger Jahre hatte der Verband die Anforderungen und Inhalte für die Aus- und Weiterbildung in einem Facility-Management-Studiengang festgelegt. Ziel sei es gewesen, in dem neuen Bildungsbereich gewisse Leitlinien zu setzen. Da es inzwischen eine ganze Reihe von FM-Studiengängen gebe, sei es nun nicht mehr notwendig, die Inhalte so detailliert zu definieren, so Prof. Dr. Markus Lehmann von der Hochschule Albstadt-Sigmaringen. Dennoch hat der Gefma-Richtlinienausschuss die für einen FM-Studiengang relevanten Module im Anhang wieder aufgelistet. Dazu zählen u.a. Grundlagenfächer (z.B. Ingenieurwissenschaften oder Rechts- und Wirtschaftswissenschaften), operatives Management, Gebäudemanagement sowie Praxisanteile und Projektarbeiten.
Hochschulen, die sich ihren Studiengang gemäß der Richtlinie 610 von der Gefma zertifizieren lassen möchten, müssen mindestens 70% dieser beschriebenen Inhalte abdecken. Die Zertifizierungen gelten für fünf Jahre. Absolventen erhalten dann nach Abschluss ihres Studiums zusätzlich ein Zertifikat mit dem Titel Bachelor bzw. Master of Facility Management (Gefma). (sma)