Mindestlohn nutzt allen
Mindestlöhne gefährden Arbeitsplätze? Ein Irrtum, dies belegen vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichte Gutachten zu den Auswirkungen von Mindestlöhnen in acht Branchen. Auch die Gebäudereiniger wurden unter die Lupe genommen.
Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen hat mit seiner Studie zur Gebäudereinigung ermittelt, was auch auf die anderen Branchen zutrifft: Es wurden keine Stellen durch steigende Personalkosten abgebaut. Vielmehr stehen die meisten Unternehmen Mindestlöhnen positiv gegenüber, weil sie für einen fairen Wettbewerb sorgen.
In der Gebäudereinigung wird seit langem ein Mindestlohn gezahlt. Seit 1. Januar 2012 verdienen die Beschäftigten nun 8,82 Euro/Std. im Westen und 7,33 Euro im Osten. Für Glas- und Fassadenreiniger bleibt der Mindestlohn unverändert bei 11,33 Euro im Westen und 8,88 Euro im Osten. Haben nun Umsätze, Beschäftigtenzahlen und Arbeitsumfang unter den Mindestlöhnen gelitten? Keinesfalls, so das IAQ-Fazit.
Wie der Vergleich mit Reinigungskräften etwa in Kommunen oder Krankenhäusern ergab, hat sich die Beschäftigungsentwicklung in der Branche durch die höheren Löhne nicht verschlechtert. Auch der Abgleich mit Beschäftigtengruppen ohne Mindestlohn – wie (bis zum 1. Juni 2011) im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in der getränkegeprägten Gastronomie – ergab keine nennenswerten Unterschiede. Viele Servicekräfte erhalten in der Unterhaltsreinigung nur die Mindestlöhne. Ohne gesetzliche Untergrenze wäre der Stundenlohn etwa 1 Euro niedriger, schätzen die Arbeitnehmer- wie die Arbeitgebervertreter.