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Die Meisterpflicht für Fliesenleger ist zurück

Die schwarz-rote Koalition im Bund treibt die Wiedereinführung der Meisterpflicht für u.a. Bauberufe, die seit 2004 zulassungsfrei sind, voran. Meisterlose Betriebe erhalten Bestandsschutz.

Harald Thomeczek
19. September 2019

Wir werden bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen“, teilten der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann, und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol, unisono mit. Sie sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief „die beste Garantie“ unter anderem für „Qualitätsarbeit“ und „Verbraucherschutz“ ist. Außerdem soll die Rückvermeisterung zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses beitragen.

Für insgesamt zwölf Gewerke wird die 2004 weggefallene Meisterpflicht wieder eingeführt. Darunter befinden sich auch einige Bauberufe: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Betonstein- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger. Den Laden dicht machen soll niemand müssen: Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen ihr Handwerk auch ohne Meisterbrief weiterhin selbstständig ausüben. Sie erhalten Bestandsschutz.

Linnemann und Bartol kündigten an, einer Koalitionsarbeitsgruppe die skizzierte Rückkehr zur Meisterpflicht vorzuschlagen. Danach solle das Bundeswirtschaftsministerium zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Nach dem Beschluss durch die Bundesregierung würden dann Beratungen im Bundesrat und Bundestag folgen. Erklärtes Ziel ist, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt. Nach fünf Jahren soll eine Evaluierung zeigen, was die Neuregelung gebracht hat.

Das organisierte Baugewerbe lässt schon jetzt die Korken knallen: „Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach einer gründlichen Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A (In Anlage A der Handwerksordnung sind die zulassungspflichtigen Handwerke aufgelistet; Anm. d. Red.) zurückzuführen“, jubelte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Gerade im Baubereich komme es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an – „das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teilen nicht mehr der Fall“. Nur Meisterbetriebe könnten eine gute Ausbildung garantieren. Die Branche klagt schon lange über (illegale) Billigkonkurrenz im Ausbaugewerbe.

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