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IVG: Nach BGH-Urteil muss Aufsichtsrat neu geordnet werden

Die Bonner IVG Immobilien muss ihren Aufsichtsrat neu ordnen: Detlef Bierbaum (69), der seit Mai 2004 den Vorsitz im Aufsichtsrat führte, gehört dem Gremium nicht mehr an. Hintergrund für den Wechsel an der Spitze ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Das nun rechtskräftig gewordene Urteil aus dem Jahr 2011 erklärt Bierbaums erneute Wahl in den Aufsichtsrat am 20. Mai 2010 für nichtig.

Sonja Smalian
09. Mai 2012
Detlef Bierbaum.
Bild: IVG

Den Aufsichtsratsvorsitz übernimmt vorübergehend Frank F. Beelitz (67). Der stellvertretende Vorsitzende gehört dem Gremium seit 2008 an. Beelitz wird auch die diesjährige Hauptversammlung der IVG Immobilien am 15. Mai 2012 leiten.

Auf der Versammlung soll Stefan Jütte (66), bis Ende Juni 2012 Vorstandsvorsitzender der Deutschen Postbank, Bonn, in den Aufsichtsrat gewählt werden und dort den Vorsitz übernehmen. Dieser Wechsel war bereits im März 2012 angekündigt worden.

Notwendig wurde die Neuordnung des Aufsichtsrats nachdem der Bundesgerichtshof die Revision des Urteils des OLG Köln nicht zugelassen hatte. Auslöser war die Klage eines Aktionärs von IVG Immobilien vor dem Landgericht Köln, der sich in seinem Auskunftsrecht während der Hauptversammlung 2010 verletzt sah. Das Landgericht Köln habe die Anfechtungsklage des Aktionärs in vollem Umfang abgewiesen, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens. Auf Berufung des Klägers habe das OLG Köln der Klage sodann teilweise stattgegeben.

Gegen diese Entscheidung des OLG Köln hatte die IVG beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt, der nicht stattgeben worden war. Das Unternehmen betont, die BGH-Entscheidung habe keine Auswirkungen auf die in den letzten zwei Jahren durch den Aufsichtsrat getroffenen Beschlüsse.

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