Niesslein schaut in eine Zukunft ohne IVG-Chefposten
Gerhard Niesslein, 57, wird seine Arbeit als Vorstandssprecher der IVG Ende Oktober 2011 beenden. Der Schritt erfolge „aus Gründen der persönlichen Lebensplanung“, sagte ein Sprecher des Bonner Konzerns. Der gebürtige Österreicher werde zunächst vor allem Privatier sein, heißt es. Nachfolger Niessleins wird nach dem Willen des Aufsichtsrats spätestens zum 1. November 2011 der bisherige Finanzvorstand Wolfgang Schäfers. Ihm soll mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied zur Seite gestellt werden.
Niesslein: Zukunft ohne IVG
Gerhard Niesslein, 57, wird seine Arbeit als Vorstandssprecher der IVG Ende Oktober 2011 beenden. Der Schritt erfolge „aus Gründen der persönlichen Lebensplanung“, sagte ein Sprecher des Bonner Konzerns.
Kühni und Volckens machen IVG-Vorstand komplett
Vier Monate nach dem für Ende Oktober angekündigten Ausstieg von Vorstandschef Gerhard Niesslein bei der IVG ist der Vorstand wieder komplett. Neben dem als Nachfolger Niessleins designierten neuen Vorstandssprecher Wolfgang Schäfers werden ab dem 1. Oktober 2011 Christian Kühni und Hans Volkert Volckens das Führungsgremium vervollständigen. Zugleich führt der Bonner Immobilienkonzern ein neues Gremium mit Namen Group Executive Committee ein. Darin sitzen neben Schäfers, Kühni und Volckens auch Guido Pinol, Bernhard Berg und Peter Forster, die zu Bereichsvorständen befördert wurden.
IVG holt Kühni und Volckens
Vier Monate nach dem angekündigten Ausstieg von Vorstandschef Gerhard Niesslein bei der IVG ist die Führung des Bonner Immobilienkonzerns wieder komplett. Neben dem als Nachfolger Niessleins designierten neuen Vorstandssprecher Wolfgang Schäfers werden ab dem 1. Oktober 2011 Christian Kühni und Hans Volkert Volckens das Führungsgremium vervollständigen.
IVG: Nach BGH-Urteil muss Aufsichtsrat neu geordnet werden
Die Bonner IVG Immobilien muss ihren Aufsichtsrat neu ordnen: Detlef Bierbaum (69), der seit Mai 2004 den Vorsitz im Aufsichtsrat führte, gehört dem Gremium nicht mehr an. Hintergrund für den Wechsel an der Spitze ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Das nun rechtskräftig gewordene Urteil aus dem Jahr 2011 erklärt Bierbaums erneute Wahl in den Aufsichtsrat am 20. Mai 2010 für nichtig.