Innung will mehr Geld für Minijobber
Arbeitgeber aus dem Facility-Management wollen die Lohngrenze für Minijobber anheben. Erst dann könnten zahlreiche Gebäudereiniger unmittelbar von der Lohnerhöhung profitieren.
Zum Jahresanfang 2019 steigen die tariflich vereinbarten Löhne für die gewerblichen Gebäudereiniger (siehe „Die Gebäudereiniger kämpfen weiter fürs Weihnachtsgeld“, IZ 48/18). Nach Angaben des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) dürfen sich 530.000 Beschäftigte über eine vollere Lohntüte freuen. Darunter seien allerdings auch 120.000 Mitarbeiter, die als Minijobber an der Verdienstgrenze von 450 Euro beschäftigt seien. Sie gelangen mit jeder Lohnerhöhung schneller an die Grenze, dürfen also nur noch kürzer arbeiten, um nicht in die Abgabenpflicht zu geraten. „Verkürzen sie ihre Arbeitszeit nicht, droht ein schmerzhaftes Dilemma“, erklärt der BIV. Ab 451 Euro Verdienst sinke durch die Abgabenlast der Nettoverdienst um 20% auf 362 Euro.
Der Arbeitgeberverband fordert nun von der Bundesregierung, die Lohngrenze kurzfristig auf 475 bis 500 Euro zu erhöhen. „Die Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks haben deutliche personelle Engpässe und benötigen dringend ihre Mitarbeiter“, argumentiert der BIV. „Den Unternehmen fehlt durch die Verkürzung diese Arbeitszeit, den Mitarbeitern das Geld.“
Der BIV steht mit seinem Ansinnen nicht alleine da. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte erst vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, die Verdienstgrenze der Entwicklung des gesetzlichen Mindeststundenlohns dynamisch anzupassen. Sie soll beim 60fachen, also aktuell bei 530,40 Euro liegen.
Das Bundesarbeitsministerium allerdings lehnt eine Anhebung ab. Minijobs sollen bei steigenden Löhnen weniger attraktiv werden. Das Ziel müsse es sein, mehr Menschen in volle sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist gegen eine Erhöhung der 450-Euro-Grenze. Er plädiert vielmehr für die Abschaffung von Minijobs.