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Gebäudereiniger: Arbeitgebervertreter kündigen Rahmentarif

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks hat heute den seit Anfang 2012 geltenden und allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag gekündigt. Die Kündigung wird Ende Juli 2019 wirksam.

Harald Thomeczek
25. April 2019

Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands, erklärt diese Entscheidung in einer Pressemitteilung so: Im Rahmentarifvertrag sind u.a. auch Mehrarbeitszuschläge von 25% für Vollzeitbeschäftigte festgeschrieben. Das Bundesarbeitsgericht habe den Mehrarbeitszuschlag nun in einem aktuellen Urteil vom Dezember 2018 auch auf Überstunden von Teilzeitbeschäftigten ausgedehnt – „entgegen dem klaren Wortlaut des Tarifvertrags“. Dies habe zu großer Rechtsunsicherheit der vom Bundesinnungsverband vertretenen Unternehmen geführt.

Der Verband habe sich deshalb zur Kündigung des Rahmentarifvertrags gezwungen gesehen. Die Mitteilung enthält auch eine Aufforderung an die Gewerkschaft IG Bau, mit der die Arbeitgebervertreter den geltenden Rahmentarifvertrag im Jahr 2011 beschlossen hatten: Verhandlungen für einen „neuen und rechtssicheren“ Rahmentarifvertrag sollten „so schnell wie möglich“ beginnen.

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