EU-Kommission attackiert die HOAI
Die Europäische Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Thema ist u.a. die aus Kommissionssicht wettbewerbshindernde Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Ihr Wegfall würde allerdings keinen einzigen weiteren Job für Architekten bringen, sagt Tillman Prinz, Geschäftsführer der Bundesarchitektenkammer.
Tillman Prinz: Das hat einen rein ordnungspolitischen Hintergrund, der heißt: Gebührenordnungen gehen schon einmal gar nicht. Die Europäische Kommission hat sich erst mal die Architekten und Ingenieure sowie die Steuerberater vorgenommen, denn das ist nach Auffassung der Kommission ein relativ einfaches Unterfangen. Die Vergütung ärztlicher Leistungen neu zu regeln, wäre beispielsweise ein viel schwierigeres Thema. Deutschland ist zudem das einzige Land mit einer Gebührenordnung für die Leistungen von Architekten und Planern. Es ließe sich durch einen Wegfall also auch eine europäische Vereinheitlichung herbeiführen. Dennoch irritiert, enttäuscht und verärgert es uns, dass sich die Europäische Kommission abermals die HOAI herausgreift. Denn wir haben die Honorarordnung schon 2009 entsprechend den europäischen Vorgaben novelliert und jetzt kommen die nach sechs Jahren …
Prinz: Nach heutiger Rechtslage müssen ausländische Architekten, die eine Niederlassung in Deutschland gründen, gemäß der HOAI abrechnen. Die Kommission kritisiert, dass es ihnen dadurch nicht möglich sei, ihren Preisvorteil aus dem Ausland mitzubringen, d.h. sie dürfen ihre Leistungen in Deutschland nicht billiger als in Deutschland niedergelassene Architekten anbieten. Anders verhält es sich für ausländische Architekten, die ohne Niederlassung in Deutschland ihre Dienstleistung auf dem deutschen Markt anbieten. Ihre Honorare sind frei verhandelbar. Mit ihrer Offensive nimmt die Europäische Kommission zudem für sich in Anspruch, sie sei auch für die rein inländische Niederlassungsfreiheit zuständig, obwohl sie nur zur Regelung der zwischenstaatlichen Dienstleistungsbeziehungen ein Mandat hat.
Prinz: Wir befürchten einen Preiskampf, eine Machtkonzentration und einen Qualitätsverlust. Den breiten Mittelstand, den wird es dann nicht mehr geben. Stattdessen werden auch in Deutschland, wie schon in Großbritannien zu beobachten ist, große Büros mit mehr als 1.000 Mitarbeitern entstehen. Doch in der letzten Krise haben genau diese Büros rund die Hälfte ihrer Mitarbeiter freigesetzt, während es in Deutschland keine Massenentlassungen gab. Hierzulande zählen rund 80% der Büros ein bis vier Mitarbeiter. Es gibt eine große inhaltliche Vielfalt und regionale Verbreitung. Deutschland hat die höchste Architektendichte und nahezu die höchste Bürodichte in der EU. Diese Strukturen werden von der HOAI geschützt. Wir sind vollkommen überzeugt, dass ein Wegfall der HOAI keinen einzigen zusätzlichen Job für Architekten bringen wird.
Prinz: Sie meinen, ob Büros in Aachen jetzt nach Maastricht gehen, und von dort ihre Leistungen anbieten? Von keiner der 16 Kammern haben wir Entsprechendes gehört. Wir wissen von keinem Architekten, dass er Deutschland aufgrund der HOAI verlässt. Zumal die Honorarordnung schon jetzt nicht für jeden Auftrag verpflichtend ist. Werden Planungs- und Bauleistungen gemeinsam aus einer Hand beauftragt, dann ist die HOAI auch auf den Planungsteil nicht anwendbar.
Prinz: Ja, aber das ist vor allem ein Teilsieg der Verbraucher, also der Bauherren, für die auch wir kämpfen. Zudem haben wir die Zusage, dass das Bundeswirtschaftsministerium bis Ende September eine Rechtfertigung der HOAI verfassen wird. Das Ministerium hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Gründer und jungen Büros sowie Mikrostandorte zu stützen.
Prinz: Dann könnte die Kommission die Bundesregierung verklagen. Schlussendlich bleibt dann noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof. Ich glaube, das Thema HOAI bleibt ein Dauerbrenner.
Das Interview führte Sonja Smalian.