Einigung im Tarifstreit der Gebäudereiniger
„Der Knoten ist durch“, sagte IG-Bau-Chef Robert Feiger nach einer Marathonsitzung zusammen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV). Sie haben sich im Bemühen um einen neuen Rahmentarifvertrag vor allem auf höhere Lohnzuschläge und mehr Urlaubstage für die bundesweit rund 650.000 Beschäftigten der Branche geeinigt. Beim Thema Weihnachtsgeld ist noch Geduld gefragt.
Nach 13 Stunden Gesprächsführung kam der Durchbruch: Die IG Bau und der BIV haben sich auf Neuerungen in den Arbeitsverträgen der Gebäudereiniger geeinigt, die nun nach Zustimmung involvierter Gremien auf beiden Seiten zu einem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag führen sollen. Dem vorausgegangen waren sechs ergebnislos geführte Verhandlungsrunden.
Nicht zuletzt für den Umgang mit Mehrarbeitszuschlägen bei Überstunden von Teilzeitbeschäftigten gibt es nun eine einvernehmliche Regelung. Diese Zuschläge werden sowohl für Voll- als auch für Teilzeitmitarbeiter ab der neunten Arbeitsstunde am Tag in Höhe von 25% vom Stundenlohn gezahlt. Auch Teilzeitler mit kürzeren Tagen haben Aussicht auf mehr Geld: So sollen solche Mitarbeiter, die kontinuierlich über fünf Monate hinweg ein Überstundenpensum von mindestens 15% leisten, Anspruch auf einen Vertrag mit angepasster Wochenstundenzahl bekommen.
Zum Hintergrund: Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Gleichstellung von Voll- und Teilzeitkräften bei Mehrarbeitszuschlägen war im Frühjahr dieses Jahres der Auslöser dafür, dass die Arbeitgeberseite den im Jahr 2012 gefassten Rahmentarifvertrag zum Juli 2019 gekündigt hatte. Das Urteil wurde zwar zu einem Fall aus der Systemgastronomie gefällt, hat aber große Auswirkungen auf die Gebäudereinigerbranche, die laut BIV zu etwa 75% aus Teilzeitkräften besteht. Unter diesen neuen Voraussetzungen sei der Rahmentarifvertrag nicht mehr fortzuführen, argumentierte der BIV. „Diese Regelung ist bestens geeignet dafür, Unfrieden in die Betriebe zu tragen.“ Denn nach diesem Urteil müsste, so ein Beispiel des BIV, ein Teilzeitler mit zwei Arbeitsstunden pro Tag bereits für die dritte Stunde einen Mehrarbeitszuschlag von 25% (zusätzlich zur Überstunde an sich) erhalten, der Vollzeit arbeitende Kollege aber erst nach 39 Wochenstunden. Mit dem nun ausgehandelten Zuschlag erst ab der neunten Arbeitsstunde am Tag setzte sich der BIV durch.
Ein weitaus stärker öffentlich ausgetragener Konfliktpunkt betraf in den vergangenen Monaten die Forderung der IG Bau nach einem Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt. Der BIV beharrte darauf, dass diese Diskussion in die nächste Verhandlung des Lohntarifvertrags 2020 gehöre, aber mit dem aktuell zu verhandelnden Rahmentarifvertrag nichts zu tun hat. Dabei bleibt es auch in dem nun vorliegenden Vorschlag. Darüber hinaus hat die IG Bau allerdings eine Übergangslösung für die Feiertage in diesem und im nächsten Jahr ausgehandelt. Demnach bekommen die Beschäftigten wahlweise Heiligabend oder Silvester als bezahlten Arbeitstag frei. Wer hingegen arbeiten möchte, dem wird eine Weihnachtsprämie für diesen Tag in Höhe eines 150%igen Lohnzuschlags gewährt.
Weitere Punkte in der Einigung beider Tarifparteien betreffen die Zuschläge. Einige sind erhöht worden: für die Arbeit in der Nacht von 25% auf 30%, an Sonn- und Feiertagen von 75% auf 80%. „Für die Arbeit am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag, an Neujahr und am 1. Mai wird es, so sieht es die neue Vereinbarung vor, sogar Zuschläge von 200% des Lohns geben“, teilt die IG Bau mit. Außerdem gibt es für Industrie- und Maschinenreiniger nun 75 Cent pro Stunde extra.
Auch an der Urlaubsregelung wurde geschraubt. Ab 2021 soll es für alle Beschäftigten einen einheitlichen Urlaubsanspruch auf 30 Tage auf Vollzeitbasis geben – unabhängig davon, wie lange sie bereits in der Branche arbeiten. Neueinstellungen haben schon 2020 Anspruch auf 29 Urlaubstage.
Ulrike Laux, die im Bundesvorstand der IG Bau für die Gebäudereinigung zuständig ist, rechnet mit zeitnahen Zustimmungen aus der Tarifkommission und der Branchenfachgruppe. Außerdem fehlt noch das Ja des Bundesvorstands. Auch der BIV muss noch seinen Gremien den Vorschlag zur Abstimmung vorlegen. „Mit diesem Tarifabschluss haben die Arbeitgeber einen zukunftsfähigen Kompromiss mit dem Tarifpartner IG Bau erzielt, der die Attraktivität der beschäftigungsstärksten deutschen Handwerksbranche weiter stärkt“, kommentiert Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der Bundestarifkommission des BIV.
Dieser Einigkeit ging ein zuletzt mit harten Bandagen geführter Tarifstreit voraus. Zum einen organisierte die IG Bau in den vergangenen Monaten bundesweit verstreute Warnstreiks in öffentlich hoch frequentierten Gebäuden wie Flughäfen und in Industrieobjekten wie den BMW-Werken.
Darüber hinaus schaffte es die IG Bau mit ihrem digitalen „Dirty-Job-Pranger“ in die Schlagzeilen. Seit ebenfalls Anfang Oktober wirft sie dort dem Osnabrücker Unternehmen Piepenbrock „Drückerei bei Lohn und Arbeit vor“, weil es die Zeit ohne Rahmentarifvertrag ausnutze und Arbeitsverträge zu seinem Vorteil ändern würde. Piepenbrock weist die Vorwürfe strikt zurück. Ebenso wie die Mannheimer Firma Lieblang Cosmos, die als zweites Unternehmen von der IG Bau an den Pranger gestellt wurde. Der BIV reagierte ungewohnt forsch auf diese Aktion. „Was die IG Bau hier macht, ist nichts anderes als öffentliche Dreckschleuderei auf Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten und die jederzeit bereit sind, sich wieder einem vernünftigen Rahmentarifvertrag anzuschließen“, sagte Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands.