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BIM-Leitfaden für das Planer-Honorar

Monika Hillemacher
05. Oktober 2017

Verträge und Honorare sind unter Architekten ein viel diskutiertes Thema, wenn sie über die Planungsmethode Building Information Modeling sprechen. Zur Expo Real hat die Kammer aus Nordrhein-Westfalen dazu einen Ratgeber veröffentlicht. Der Leitfaden „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag und Vergütung“ erläutert detailliert die zu erbringenden Leistungen. Diese fallen nach Ansicht der Kammer unter die Rubrik „Besondere Leistungen“ mit der Folge, dass Honorare frei vereinbar sind. Der Band ergänzt die auf der vergangenen Expo präsentierte Handreichung mit BIM-Basisinformation für Planer.

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Christoph Gröner kann wieder frei über sein Vermögen verfügen

Acht Tage nach Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Privatvermögen von Christoph Gröner hat das Amtsgericht Leipzig seinen Beschluss wieder aufgehoben. Gröner kann nach Zahlung einer Millionensumme frei über sein Privatvermögen verfügen.

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Michael Buchholz wechselt zu Gebag FE

Als Geschäftsführer steigt Michael Buchholz bei der Gebag Duisburg Flächenentwicklungsgesellschaft (Gebag FE) ein. Er kommt von Metroloq.

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Rotthege ernennt Alexander Bongartz zum Partner

Rund ein Jahr nach seinem Wechsel zu Rotthege hat die Kanzlei den Fachanwalt Alexander Bongartz in die Riege ihrer Partner aufgenommen.