← Zurück zur Übersicht

Architekt nach drei Jahren Studium?

IZ
10. September 2009

Ein Absolvent eines dreijährigen Bachelorstudiengangs hat vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf Eintrag in die Architektenliste der Architektenkammer Baden-Württemberg geklagt und Recht bekommen.

Die Architektenkammer Baden-Württemberg vertritt die Auffassung, dass es zum Eintrag in die Architektenliste – für Absolventen zunächst als Architekt im Praktikum für zwei Jahre – eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums bedarf. Zumal auch die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie ein vierjähriges Studium voraussetzt, um in den europäischen Mitgliedsstaaten als Architekt zu arbeiten. In Baden-Württemberg stehe jedoch, anders als in den meisten anderen Bundesländern, diese Mindestausbildungsdauer nicht explizit im Architektengesetz, sagt Hans Dieterle, Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer Baden-Württemberg.

Vor Beginn des Bologna-Prozesses wurden Architekten nur in vierjährigen Diplomstudiengängen ausgebildet – und somit war eine genauere Regelung nicht nötig. Nun hat der erste Absolvent eines dreijährigen Bachelorprogramms diese Lücke genutzt – und Recht bekommen. Der Bachelor-Abschluss sei nach dem Landeshochschulgesetz ein Regelabschluss und aus der europarechtlichen Regelung ließen sich keine Anforderungen an eine nationale Eintragungsvoraussetzung ableiten, führte das Gericht aus. Zudem sei der Vertrauensschutz verletzt, da bei Aufnahme des Studiums nicht ersichtlich war, dass der angestrebte Beruf mit dem erworbenen Abschluss nicht ohne weitere Hürden aufgenommen werden könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Architektenkammer Baden-Württemberg kündigte an, in Berufung zu gehen.

Daraus will Dieterle keine Forderung nach einem vierjährigen Bachelor abgeleitet wissen. Er sieht die höhere Flexibilität, die mit den Bachelor- und Masterabschlüssen nun in der Ausbildung möglich sei, positiv. So könnten Architekten direkt Praxiserfahrung sammeln und später, eventuell auch berufsbegleitend, einen Master draufsatteln. Eine Eintragung als „Architekt im Praktikum“ sei aber nur mit einem vierjährigen Studium möglich, betont er. Im Architektengesetz, dessen Novellierung im ersten Quartal 2010 abgeschlossen sein soll, wird dies dann sicherlich zweifelsfrei formuliert sein. (sma)

Köpfe

Christoph Gröner kann wieder frei über sein Vermögen verfügen

Acht Tage nach Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Privatvermögen von Christoph Gröner hat das Amtsgericht Leipzig seinen Beschluss wieder aufgehoben. Gröner kann nach Zahlung einer Millionensumme frei über sein Privatvermögen verfügen.

Köpfe

Michael Buchholz wechselt zu Gebag FE

Als Geschäftsführer steigt Michael Buchholz bei der Gebag Duisburg Flächenentwicklungsgesellschaft (Gebag FE) ein. Er kommt von Metroloq.

Köpfe

Rotthege ernennt Alexander Bongartz zum Partner

Rund ein Jahr nach seinem Wechsel zu Rotthege hat die Kanzlei den Fachanwalt Alexander Bongartz in die Riege ihrer Partner aufgenommen.