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JLL zum dritten Mal Top-Arbeitgeber der Immobilienwirtschaft

Britta Kriechel
17. Juli 2014
Diese Arbeitgeber wurden in die Top 10 gewählt.
Bild: IZ

Das Beratungsunternehmen JLL wurde zum dritten Mal in Folge zum Top-Arbeitgeber der Immobilienbranche gewählt. Die Immobilien Zeitung, eine Beteiligung der dfv Mediengruppe, befragte 446 Studierende branchenbezogener Studiengänge nach ihrem Wunscharbeitgeber. Die gewählten Unternehmen punkten beim Branchennachwuchs mit ihrem Tätigkeitsfeld sowie mit Karriereperspektiven, Standort und Image.

Insgesamt 161 verschiedene Firmen wurden von den befragten Studenten, die an 70 Hochschulen deutschlandweit eingeschrieben sind, als Wunscharbeitgeber gelistet. Auf die Gruppe der Top 10 entfallen dabei 47% aller vergebenen Punkte. JLL erreichte den 1. Platz unangefochten und mit deutlichem Abstand zu den Nächstplatzierten. Auf dem zweiten Rang landeten punktgleich der Asset-Manager Corpus Sireo, das Beratungsunternehmen CBRE und der Augsburger Investor und Dienstleister Patrizia Immobilien. Drees & Sommer folgt dicht dahinter. Mit Bilfinger und Hochtief sind auch zwei Baukonzerne unter den Top 10 vertreten.

JLL zum dritten Mal Top-Arbeitgeber

Pressemitteilung als PDF [pdf, 0,1 MB]

Für die Nachwuchskräfte ist das Tätigkeitsfeld das wichtigste Kriterium bei der Bewertung potenzieller Arbeitgeber. Karriereperspektiven, der Standort und das Image der Unternehmen tragen ebenfalls zur Entscheidung bei. JLL und CBRE punkten darüber hinaus mit ihrer Internationalität. Monetäre Aspekte spielen für die Befragten, die größtenteils Vollzeit studieren und bis März 2016 auf den Arbeitsmarkt kommen werden, vorerst eine untergeordnete Rolle.

Das Arbeitgeberranking ist Teil der Joboffensive für die Immobilienwirtschaft – einer Initiative der Immobilien Zeitung, unterstützt von Aareal Bank, Bernd Heuer & Partner Human Resources, BNP Paribas Real Estate, CBRE, Corpus Sireo, DTZ, ECE, Irebs Immobilienakademie, Kaufland, Messe München/Expo Real, mfi management für immobilien, Patrizia Immobilien und RGM.

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